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Stellungnahme/Kapitalrestrukturierung
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK fordert Anleiheinhaber
der Carpevigo Gruppe zur Interessenbündelung auf
31.07.2013 / 09:33
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SdK fordert Anleiheinhaber der Carpevigo Gruppe zur Interessenbündelung auf
Mit der auf die Projektierung und den Betrieb von Solarkraftwerken
spezialisierten Carpevigo Unternehmensgruppe ist erneut ein Unternehmen aus
dem Bereich der erneuerbaren Energien in wirtschaftliche Schieflage
geraten. Nun sollen die Anleiheinhaber zur finanziellen Sanierung
herangezogen werden und so die Insolvenz vermieden werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde am 26. Juni 2013 vom Unternehmen
mitgeteilt, dass zunächst weitere Zinszahlungen auf die ausstehenden
Anleihen ausgesetzt werden. Am 18. Juli 2013 fanden dann in Holzkirchen
Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber der Carpevigo Holding AG und der
Carpevigo AG statt. Dabei wurden für die nachstehenden Anleihen folgende
Beschlüsse gefasst:
– 8,25% Carpevigo AG Anleihe (WKN A0N3X2):
– Prolongation bis zum 10. Juli 2016
– Zins-Neufestsetzung mit 2,0% (2014), 2,5% (2015) und 3,0% (2016)
– zzgl. Besserungsschein
– 4,5% Wandelanleihe Carpevigo Holding (WKN A1MA45)
– Prolongation bis zum 31. Dezember 2016
– Zins-Neufestsetzung mit 2,0% (2014), 2,5% (2015) und 3,0% (2016)
– zzgl. Besserungsschein
– Carpevigo 7,25% Energy Bond I (WKN A1PGWY)
Für diese Anleihe wurde das Abstimmungsquorum (50% der ausstehenden
Anleihe) nicht erreicht. Beschlüsse analog den beiden anderen Anleihen
(identische Zins- und Fälligkeitskonditionen) sollen jedoch demnächst
nachgeholt werden.
Ferner haben die Anleihegläubiger der 8,25% Carpevigo AG Anleihe (WKN
A0N3X2) Herrn Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner, München, zu ihrem gemeinsamen
Vertreter gewählt. Zum gemeinsamen Vertreter der 4,5% Wandelanleihe
Carpevigo Holding (WKN A1MA45) ist Herr Daniel Gonzenbach, Balzers,
Liechtenstein, gewählt worden.
Die Aufgabe der gemeinsamen Vertreter ist es, eine Sanierung außerhalb
eines Insolvenzverfahrens zu prüfen. Die gewählten gemeinsamen Vertreter
sind nicht befugt, auf Rechte von Anleiheinhabern (zum Beispiel auf Zins-
oder Tilgungszahlungen) zu verzichten. Eine künftige Sanierung wird deshalb
von der Zustimmung der jeweiligen Anleihegläubiger auf einer dafür
einzuberufenden Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber abhängen.
Daher empfiehlt es sich, dass sämtliche Anleihegläubiger ihre
Rechtsposition in dem Verfahren aktiv vertreten und sich an künftigen
Abstimmungen beteiligen. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
bietet betroffenen Anleiheinhaber an, dieseüber einen kostenlosen
Newsletterüber den Stand der Sanierung zu informieren und gegebenenfalls
auf zukünftigen Gläubigerversammlungen zu vertreten. Eine Registrierung für
den kostenlosen Newsletter kann unter http://sdk.org/carpevigo.php
vorgenommen werden.
München, den 31. Juli 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-17
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Ende der Finanznachricht
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31.07.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG.
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