Softship AG / Hauptversammlung
19.05.2010 11:15
Veröffentlichung einer Corporate News,übermittelt
durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
—————————————————————————
Softship Aktiengesellschaft
mit dem Sitz in Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nummer: 575 830
ISIN DE0005758304
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft
zur ordentlichen Hauptversammlung
am 2. Juli 2010 um 14.00 Uhr
in das Steigenberger Hamburg Hotel
Raum Alsterarkaden
Heiligengeistbrücke 4
20459 Hamburg
ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes, des
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes sowie des
Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009.
2. Beschlussfassungüber die Verwendung des Bilanzgewinnes des
Geschäftsjahres 2009.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 weist einen Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 193.930,37 aus.
Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat schlägt der Vorstand der
Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
Aus dem Bilanzgewinn von EUR 193.930,37 sollen an die Aktionäre
EUR 187.700,00 ausgeschüttet werden. Dazu sollen EUR 0,10 je Aktie als
Dividende gezahlt werden. Der verbleibende Restbetrag von EUR 6.230,37
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassungüber die Entlastung des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassungüber die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassungüber die Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2010 die Treuhansa GmbH Doctores Völschau
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Beselerplatz 7, 22607 Hamburg zu
wählen.
6. Beschlussfassungüber Wahlen zum Aufsichtsrat
Herr Wolfgang Pflüger legt sein Aufsichtsratmandat mit Ablauf der
Hauptversammlung aus persönlichen Gründen nieder.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß§§96, 101 Abs. 1 AktG sowie§8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Herrn Dr. Andreas
Beyer, Bankkaufmann, Diplom-Kaufmann, Vorstand der VEM Aktienbank,
München, als Nachfolger von Herrn Wolfgang Pflüger in den Aufsichtsrat
zu wählen.
Die Bestellung erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, dieüber
die Entlastung für das am 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr
beschließt.
Herr Dr. Andreas Beyer ist Mitglied in Aufsichtsräten und anderen
Kontrollgremien im Sinne des§125 Abs. 1 Satz 3 AktG:
Advanced Inflight Alliance AG, Aufsichtsratsmitglied
Amictus AG (vormals: BinTec Communications AG), Nürnberg,
Aufsichtsrat Stellv. Vorsitzender
Fimatrix AG, München, Aufsichtsratsmitglied
Fonterelli GmbH&Co. KGaA, München, Aufsichtsratsvorsitzender
Janosch film&medien AG, Berlin, Aufsichtsratsvorsitzender
LeaseTrend AG, Oberhaching, Aufsichtsratsmitglied
TradeCross AG i.A., München, Aufsichtsrat Stellv. Vorsitzender
Nähere Einzelheiten zu der Person von Herrn Dr. Andreas Beyer
Sie auf der Internet Seite der Gesellschaft unter
www.softship.com/ir/andreasbeyer.pdf
7. Beschlussfassungenüber Satzungsänderungen
a) Beschlussfassungüber dieÄnderung des§11 der Satzung
Zum Zwecke der angemessenen Anpassung der Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrates sowie der Berücksichtigung der im Deutschen Corporate
Governance Codex (§5.4.6) geforderten erfolgsorientierten
Vergütungskomponenten schlägt der Aufsichtsrat vor, die
Vergütungsregelung des§11 Abs. 2 neu zu fassen und einen Absatz 4
einzufügen.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:§11 Abs. 2 lautet in der neuen Fassung:
“(2) Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für jedes volle Geschäftsjahr
ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von
8.000,00 EUR. Der Vorsitzende erhält 12.000,00 EUR. Die Vergütung
vermindert sich anteilig bei nur zeitweiser Zugehörigkeit zum
Aufsichtsrat während eines Geschäftsjahres. Die Vergütung ist nach
Ablaufes des Geschäftsjahres zahlbar.“§11 Abs. 4 lautet:
“(4) Die Aufsichtsratmitglieder erhalten eine Tantieme in Höhe von
2% des um 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu Beginn des Jahres
(z. Zt. EUR 187.700,00) verminderten Jahresüberschusses. 70 % dieser
Tantieme sind mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig. Die
restlichen 30 % werden in voller Höhe nur fällig, wenn im Folgejahr
ebenfalls ein handelsrechtlicher Jahresüberschuss festgestellt wird.
Wird im Folgejahr ein handelsrechtlicher Verlust erzielt, wird die
restliche Tantieme nur insoweit fällig, wie sich nach Auflösung der
Rückstellungen für alle Tantiemen und nach Verrechnung mit dem
handelsrechtlichen Verlust ein Jahresüberschuss ergibt, wobei die
Tantiemeansprüche der Berechtigten verhältnismäßig zu berücksichtigen
sind.“
b) Beschlussfassungüber dieÄnderung des§14 der Satzung
Durch das “Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG)“ sind die
Bestimmungen des AktGüber die Fristberechnung für die Einberufung der
Hauptversammlung und für die Anmeldung hierzu (§123 Abs. 1, Abs. 2
AktG,§121 Abs. 6 AktG) geändert worden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:§14 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
“(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft
oder bei einer in der Einladung zur Hauptversammlung bezeichneten
Stelle anmelden, wobei der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht
mitzurechnen ist.“§14 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst::
“(2) Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
nachzuweisen. Dieser Nachweis kann in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen, hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages
vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft bzw. der
in der Einladung bezeichneten Stelle mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs der Anmeldungnicht
mitzurechnen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
inhaltlichen Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten
weiteren Nachweis zu verlangen.
Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann
die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.“§14 Abs. 4 der Satzung wird gestrichen.
c) Beschlussfassungüber dieÄnderung des§16 der Satzung§118 Abs. 2 AktG eröffnet die Möglichkeit der sog. Briefwahl, d.h. der
Stimmabgabe durch einen Aktionär, ohne dass der Aktionär an der
Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter teilnimmt.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:§16 der Satzung wird durch folgenden Absatz 3 ergänzt:
“(3) Der Vorstand kann den Aktionären die Möglichkeit einräumen, ihre
Stimmen, ohne an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter
teilzunehmen, schriftlich abzugeben (Briefwahl); dabei kann er auch
die Einzelheiten zum Verfahren festlegen. Eine entsprechende
Ankündigung erfolgt in der Einberufung der Hauptversammlung.“
********
Zur Einsicht der Aktionäre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung
an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Softship AG, Notkestraße 9,
22607 Hamburg) der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des
Aufsichtsrates, ferner der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht
(jeweils für das Geschäftsjahr 2009) aus und können ab diesem Zeitpunkt
auch im Internet unter www.softship.com abgerufen werden.
Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst
ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos
eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes
sind nach§14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
spätestens bis zum 25. Juni 2010, 24:00 Uhr bei der Gesellschaft oder bei
der nachfolgend genannten Stelle angemeldet haben und bis spätestens am
25. Juni 2010, 24:00 Uhr ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung durch einen in Textform erstellten Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut gegenüber der Gesellschaft
oder gegenüber der nachfolgend genannten Stelle nachgewiesen haben. Der
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung kann in
deutscher oder englischer Sprache erfolgen und hat sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 11. Juni 2010, 00:00 Uhr
MESZ zu beziehen.
Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen.
Die aufgrund der Anmeldung und des Nachweises der Teilnahmeberechtigung
ausgestellten Eintrittskarten dienen den Aktionären als Ausweis für die
Ausübung des Stimmrechtes.
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten des Aktionärs, z.B.
durch die depotführende Bank, durch eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ausgeübt werden. Soweit die Vollmacht nicht gemäßden
Vorschriften des§135 AktG einem Kreditinstitut oder einer
Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäßden aktienrechtlichen
Bestimmungen der§§135 Absatz 9, 125 Absatz 5 AktG (in Verbindung mit§135 Absatz 12 AktG) gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt
wird, bedarf die Vollmacht gemäß§134 Abs. 3 AktG der Textform.
Auf Verlangen wird jeder stimmberechtigten Person in Textform ein Formular
für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlungübermittelt
(§30 a Absatz 1 Nr. 5 WpHG).
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich
durch Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern schriftlich eine Vollmacht
erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung. Vollmachten müssen bis zum 1. Juli 2010, 12:00 Uhr im
Original bei der Softship AG, Notkestraße 9, 22607 Hamburg, eingegangen
sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Soweit von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen
diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäßabzustimmen. Die
notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen
mit der Eintrittskarte.
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur
Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf
Anfragen und Anträge zur Hauptversammlung bitten wir, Anträge
(einschließlich Gegenanträge) und Anfragen an die
Softship AG
Investor Relations
Notkestraße 9
22607 Hamburg
Fax: 040 – 890 68 500
E-Mail: ir@softship.com
zu richten. Anträge gegen die Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu
den Punkten der Tagesordnung, die mit Begründung bis zum 17. Juni 2010,
24:00 Uhr, bei der vorgenannten Adresse eingehen, werden auf der
Internetseite der Gesellschaft (www.softship.com) veröffentlicht. Anträge,
die nicht an die vorgenannte Adresse gerichtet sind, werden nicht
berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den
Gegenanträgen werden nach dem 17. Juni 2010 ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Softship AG eingeteilt in 1.877.000 auf den Inhaber lautende, nennwertlose
Stückaktien. Nach der Satzung gewährt jede Stückaktie in der
Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte somit 1.877.000
Stimmrechte.
Hamburg, im Mai 2010
Softship Aktiengesellschaft
Der Vorstand
19.05.2010 11:15 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungenübermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unterwww.dgap-medientreff.deundwww.dgap.de—————————————————————————
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Softship AG
Notkestr. 9
22607 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040-8906-80
Fax: 040-8906-8500
E-Mail: mueller@softship.com
Internet: www.softship.com
ISIN: DE0005758304
WKN: 575830
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg;
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
—————————————————————————