Von den Hauptaufgabenbereichen der Ausgaben des
Staates in der Europäischen Union (EU) spielte der Bereich „soziale
Sicherung“ im Jahr 2016 die weitaus größte Rolle: Im Verhältnis zum
BIP machte er 19,1% aus. Darauf folgten die Bereiche
„Gesundheitswesen“ (7,1%), „allgemeine öffentliche Verwaltung“ wie
etwa auswärtige Angelegenheiten und Staatsschuldentransaktionen
(6,0%), „Bildungswesen“ (4,7%) und „wirtschaftliche Angelegenheiten“
(4,0%). Auf die Aufgabenbereiche „öffentliche Ordnung und Sicherheit“
(1,7%), „Verteidigung“ (1,3%), „Freizeitgestaltung, Kultur und
Religion“ (1,0%), „Umweltschutz“ (0,7%) und „Wohnungswesen und
kommunale Einrichtungen“ (0,6%) entfielen ein geringeres Gewicht.
Hinter diesen Daten auf EU-Ebene verbergen sich jedoch erhebliche
Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bezüglich des Anteils des
BIP, der für die einzelnen Aufgabenbereiche aufgewendet wird.
In Deutschland entfielen 19,3% des BIP auf „soziale Sicherung“,
7,2% auf „Gesundheitswesen“, 5,8% auf „allgemeine öffentliche
Verwaltung“, 4,2% auf „Bildungswesen“, 3,1% auf „wirtschaftliche
Angelegenheiten“, 1,6% auf „öffentliche Ordnung und Sicherheit“, 1,0%
auf „Verteidigung“, 1,0% auf „Freizeitgestaltung, Sport, Kultur und
Religion“, 0,6% auf „Umweltschutz“ und 0,4% auf „Wohnungswesen und
kommunale Einrichtungen“.
Diese Daten zu den Gesamtausgaben des Staatssektors nach
Aufgabenbereichen sind einer Online-Veröffentlichung von Eurostat,
dem statistischen Amt der Europäischen Union, entnommen.
Vollständige Pressemitteilung (PDF-Version) auf der
Eurostat-Webseite abrufbar:
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