Das Internet, wie wir es kennen und nutzen, mutet
beschaulich und klein an – verglichen mit seiner dunklen Seite, dem
Darknet. Der Weg in diese digitale Unterwelt führt nicht über normale
Suchmaschinen und Browser. Eher erinnert der Eintritt in die
virtuellen Abgründe an Geheimlogen – man sollte schon Eingeweihte
kennen oder selbst etwas anbieten, das interessant oder illegal ist.
Wie die Zeitschrift WUNDERWELT WISSEN (Ausgabe 8/2013, ab heute im
Handel) berichtet, gibt es hier alles, was es im normalen Web nicht
gibt: Drogen, Hackerdienste, Kreditkarteninformationen, Waffen,
Chemikalien, Falschgeld und übelste Pornografie. Verkäufer und Käufer
hinterlassen nicht wie üblich Spuren durch ihre IP-Adresse, sie
genießen Anonymität.
„Das sogenannte Darknet stellt den wesentlich umfangreicheren Teil
des World Wide Web dar. Es verhält sich wie mit einem Eisberg: Alles,
was über der Oberfläche zu sehen ist, ist das Internet, alles
unterhalb der Wasserfläche ist das Darknet“, sagt Ronald Schulze,
Geschäftsführer des IT-Expertenkreises beim Bund Deutscher
Kriminalbeamter. Natürlich gibt es im digitalen Untergrund nicht nur
Sex and Crime. Ursprünglich ist das Netzwerk entstanden, um politisch
Unterdrückten und Regimekritikern in Staaten wie Afghanistan, China
oder Iran die Möglichkeit zu geben, sich sicher und vor Repressionen
geschützt zu vernetzen und politische Aktionen zu starten. Doch damit
zog das „Deep Web“ oder „Hidden Web“ genannte Netz auch Spinner,
Dubiose und Kriminelle an.
Reger Verkehr herrscht auf der „Silk Road“, sozusagen dem Amazon
für illegale Ware. In erschlagender Menge gibt es auf diesem
Schwarzmarkt von Ecstasy über LSD, Heroin, Kokain, halluzinogenen
Pilzen bis zu Psychopharmaka alles Erdenkliche. „Hauptproblem ist,
dass der Content des Darknets von den klassischen Suchmaschinen, wie
etwa Google, nicht erfasst wird – er ist einfach nicht greifbar“,
sagt Schulze. Illegale Informationen und deren Urheber in diesem
riesigen anonymen Speicherplatz ausfindig zu machen, nennt er „die
größte Herausforderung für Strafverfolgungsbehörden“.
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