Die Erfolgsgeschichte der MARBER GmbH Marc Bernemann aus Recklinghausen geht weiter

„Wir standen bereits Mitte des Jahres vor einer Fusion und einer Expansion, einer Umwandlung in eine AG“ – Auf die Frage, wann es denn soweit sein wird, antwortet Herr Bernemann: “Das ist eine sehr gute Frage, denn offenbar passt es einigen Kollegen aus der Branche nicht, dass wir erfolgreich sind“, weist der Geschäftsführer der Marber GmbH auf eine gegen den Verlag laufende „Schmutzkampagne“ hin. „Seit einiger Zeit wird der Verlag mit perfekt inszenierten Kampagnen auf anonymen Internetseiten regelrecht durch den Dreck gezogen – und das gefiel den Investoren natürlich nicht, weshalb der Deal vorerst platzte. Wir haben dann die Arbeit damit, einerseits viel Überzeugungsarbeit zu leisten und andererseits den meist rechtswidrigen Inhalt aus dem Netz zu entfernen. Und der Aufwand ist nicht zu unterschätzen“.

Auf die Frage, weshalb es so schwer ist, gegen diese Schmutzkampagnen vorzugehen, antwortet er: „In aller Regel werden die Schmähseiten aus dem Ausland betrieben. Die Hintermänner solcher Schmutzkampagnen verstecken sich meist hinter mittellosen Strohmännern, in der Regel kommen diese aus immer dem gleichen Dunstkreis. Man ist schon erstaunt, was da alles ans Tageslicht kommt – vom einfachen Lokführer bis hin zum Pädophilen war schon alles dabei – am Ende zahlt man die Rechnung dann ohnehin selbst, weil die Personen meist mittellos sind oder Nomadenleben ohne festen Wohnsitz führen. Selbst Rechtsanwälte die sich auf diesen Seiten als besonders „versiert“ geben oder mit so genannten Gegnerlisten im Netz auftreten stehen im Verdacht bei diesen Kampagnen mitzumachen – doch tauchen diese natürlich nie als Verantwortliche auf“.

Der Kunde bekommt glücklicherweise von alledem meist wenig mit, so dass den bestehenden Kunden der Marber GmbH der Service und all die Vorzüge vollumfänglich zur Verfügung steht. Das eigentlich Schlimme an der Sache ist, dass sich Anwälte auf gewisse Vertragsangelegenheiten spezialisiert haben, und neuerdings sogar unsere Kunden anschreiben haben, denen dann suggeriert wird, man könne sich das Geld für die Werbung zurückholen. Klingt natürlich in Zeiten knapper Kassen verlockend – einerseits Leistungen zu beziehen, und andererseits nicht zahlen zu müssen.

Die Sache wäre nicht erwähnenswert, wenn es sich Anfang des Monats genau so vor einem Berliner Gericht zugetragen hat. „Da unterschrieb eine Kundin im Jahr 2008 einen Werbevertrag für gewerbedatenbank.org bei uns, über 2 Jahre Laufzeit. Im Laufe des Jahres 2009 zahlte die Kundin dann nach erbrachter Leistung für das erste Vertragsjahr. Wir stellten zu Beginn des 2. Vertragsjahres –während der Schmutzkampagne- dann die Rechnung für das 2. Vertragsjahr, jedoch blieb die Zahlung der Kundin aus. Hatte sie von der Kampagne gelesen? Die Kundin kündigte jedenfalls Anfang 2010 dann den Vertrag zum Ende der Laufzeit – vermutlich nachdem Sie von der Schmutzkampagne gegen Ihren Werbepartner Marber GmbH gelesen hatte. Wir reichten also nach zahlreichen Mahnungen Klage auf Zahlung ein. Was wir dann Anfang Oktober im erwarteten Urteil lesen mussten, lässt jedem Leser mit nur ein wenig Rechtsverständnis den Atem stocken. „Da verneinte das Gericht nicht nur unseren Zahlungsanspruch für das 2. Vertragsjahr – es verurteilte uns sogar auf Rückzahlung des Erstjahresbeitrags mit der Begründung, die Firmenkundin habe nicht gewusst, dass unsere erbrachte Leistung etwas kostet“. „Die Auffassung des Gerichts ist nicht nur für uns sehr befremdlich“ erläutert der Geschäftsführer. „Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen – eine Kundin überweist eine Rechnung für das erste Vertragsjahr im Jahre 2009, und muss dann für das zweite Vertragsjahr nicht zahlen, weil sie nicht (mehr?) gewusst hat, dass unsere Leistung etwas kostet? Der Richter bezeichnete das Vertragsstück sogar als Trick – hat er sich von der Schmutzkampagne beeindrucken lassen? Natürlich haben wir umgehend die Berufung gegen dieses Urteil eingelegt, die Sache geht nun zum Landgericht. Recht haben und Recht bekommen sind also nicht nur im Volksmund offenbar zwei paar Schuhe, mussten wir feststellen. Aber wo kämen wir denn mit unserer Wirtschaft hin, wenn man einem unterzeichneten Vertragspapier mit allen Vereinbarungen keine Rechtssicherheit mehr zuschreiben kann – insbesondere weil wir uns hier im Business-to-Business Geschäft unter Kaufleuten bewegen“ schüttelt Bernemann den Kopf. „Ich sollte mal versuchen meinen Mobilfunkanbieter mit genau der selben Argumentation zu verklagen – In Dubio Prosecco“ meint Marc Bernemann schmunzelnd ehe er sich wieder seinem Schreibtisch zuwendet.