Eine Regelung, die viel kostet und an die
sich ohnehin nur wenige halten: Gerade einmal jeder vierte
Geschäftsreisende (27 Prozent) in Europa denkt bei einer Reise ins
europäische Ausland immer an die eigentlich erforderliche
A1-Bescheinigung. Dies zeigt eine Umfrage von AirPlus International,
einem führenden internationalen Anbieter von Lösungen für das
tägliche Management von Geschäftsreisen. Eine solche A1-Bescheinigung
ist als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland vorgeschrieben
und soll Sozialdumping verhindern. Ohne den Nachweis müsste der
Angestellte in die Kassen seines Ziellandes einzahlen.
Wer innerhalb der Europäischen Union sowie in die Schweiz, nach
Liechtenstein, Norwegen und Island reist, muss die A1-Bescheinigung
seit Mai 2010 mit sich führen. Seit diesem Jahr müssen Arbeitgeber
die Anträge nun elektronisch beantragen. Der neue Prozess hat das
Thema mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Doch trotz
möglicher Kontrollen und der Gefahr von Bußgeldern in einzelnen
Mitgliedsstaaten: 44 Prozent der befragten Geschäftsreisenden gaben
an, dass sie diese Pflicht gar nicht kennen. Vier Prozent aller
Reisenden halten sich trotz Kenntnis nicht daran. Das bedeutet, das
fast die Hälfte immer ohne diese Bescheinigung unterwegs ist. Knapp
ein Viertel der Geschäftsreisenden (24 Prozent) hat angegeben, diese
manchmal dabei zu haben.
Aktuell ist diese Bescheinigung bei jeder grenzüberschreitenden
Dienstreise nötig, so beispielsweise auch bei Messebesuchen,
Geschäftsessen oder dem Treffen mit den Kollegen einer Niederlassung
des eigenen Unternehmens. „Der Aufwand für die Unternehmen ist enorm.
Das trifft sowohl den Geschäftsreisenden selbst, der einen solchen
Antrag jeweils vor der Reise stellen muss, als auch das gesamte
Handling in den Unternehmen, die den elektronischen Antragsprozess
bei der Krankenkasse entsprechend sicherstellen müssen“, sagt Birgit
Hölzel, Country Manager Deutschland bei AirPlus. Die Kosten für einen
Antrag liegen damit bei geschätzt rund 70 Euro – pro Reise und
Reisendem. Immerhin: Es gibt in der Europäischen Union Bestrebungen,
diese Nachweispflicht für Dienstreisen im Zuge einer Überarbeitung
der Regeln wieder abzuschaffen. Doch die bereits von der
EU-Kommission in Aussicht gestellte Einigung scheiterte im Frühjahr
am Europäischen Rat. „Nach der Europawahl Ende Mai und der nun
erfolgten Konstituierung der EU-Institutionen Kommission, Parlament
und Rat kann eine Neuregelung nun schnellstmöglich wieder in Angriff
genommen werden“, hofft Hölzel. „Bis dahin sollten Geschäftsreisende
aber die A1-Bescheinigung bereithalten, um Bußgelder und
Nachzahlungen zu vermeiden“, rät sie.
AirPlus hatte mehr als 700 Geschäftsreisende nach der Nutzung der
A1-Bescheinigung in neun europäischen Ländern befragt, darunter
Deutschland, Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich.
Über AirPlus International:
AirPlus International ist ein führender internationaler Anbieter
von Lösungen für das tägliche Management von Geschäftsreisen. 50.000
Firmenkunden setzen bei der Bezahlung und Auswertung ihrer
Geschäftsreisen auf AirPlus. Unter der Marke AirPlus International
werden die Produkte und Dienstleistungen weltweit vertrieben. Der
AirPlus Company Account ist das erfolgreichste Abrechnungskonto
innerhalb des UATP. Weitere Informationen auf www.airplus.com.
Pressekontakt:
Marcell Haag
AirPlus International
Telefon: +49(0)6102 204-6350
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