Die steigende Verkehrsdichte auf unseren Straßen erhöht die Gefahr, durch Fahrlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit durch Dritte in einen Schaden verwickelt zu werden. Selbst bei einem erwiesenen Verschulden des Unfallgegners hat man es schwer, seine eigenen Ansprüche z. B. auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Verdienstausfall zu befriedigen. Deshalb bietet die Rechtschutzversicherung mit dem Bereich Verkehrs-Rechtsschutz eine wertvolle Hilfe, um ohne finanzielle Einschränkungen die eigenen Rechte geltend machen zu können.
Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html
In diesem Zusammenhang ist der Versicherungsnehmer mit der Rechtschutzversicherung geschützt als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge und auch als Erwerber dieser Fahrzeuge. Ferner umfasst der Schutz den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Fahrgast im öffentlichen Personennahverkehr. Auch das Risiko der Teilnahme als Radfahrer oder Fußgänger am Straßenverkehr sind Bestandteil der Rechtsschutzversicherung.
Zu den versicherten Leistungen gehören wesentlich:
– Schadensersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung von Ansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Angefangen vom Blechschaden bis zum Totalschaden, vom Schleudertrauma oder dauerhafter körperlicher Einschränkung kann ein Unfall viele Folgen haben.
– Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Es besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer Verträge rund um sein Auto abschließt. Dazu gehören z. B. der Kaufvertrag, Reparaturverträge oder auch der Verkauf des Fahrzeuges. Selbstverständlich ist bei einem Diebstahl der Herausgabeanspruch gegenüber dem unberechtigten Fahrer ebenfalls versichert.
– Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: Typische Streitfälle sind die Einstufung in eine Schadstoffklasse für die Erhebung der Kfz-Steuer oder die Anerkennung von Steuervergünstigungen für Schwerbehinderte.
– Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen: Insbesondere das Thema Fahrerlaubnis ist wohl eines der häufigsten Motive, warum überhaupt eine Rechtsschutzversicherung gewählt wird. Auch andere Sanktionen gegen der Halter oder Fahrer fallen in diesen Bereich, z. B. die Anordnung ein Fahrtenbuch zu führen oder die Teilnahme an Nachschulungen.
– Straf-Rechtsschutz: Hier besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines verkehrsrechtlichen Vergehens z. B. mit mehreren verletzten Personen oder Todesopfern.
– Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz: Hier wird Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit, z. B. Geschwindigkeitsübertretung. Halt- und Parkverstöße sind hier aber ausgeschlossen.
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