Vor fünf bis zehn Jahren war die Sterbegeldversicherung in Deutschland nicht wirklich ein Thema. Gab es doch von der Gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Sterbegeld einen Zuschuss zur Bestattung. Mit dem Wegfall des Sterbegeldes 2004 sind nun viel Menschen zusehends in Bedrängnis geraten. Die Kosten für eine würdevolle Beisetzung können von manchen Bürgern kaum noch geschultert werden. Anderweitig muss nun eine Vorsorge getroffen werden, damit die Kosten für eine Bestattung gedeckt sind. Die Sterbegeldversicherung gewinnt allmählich an Zulauf.
Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html
Lange ist die Sterbegeldversicherung als Groschengrab verschrien gewesen, Verbraucherschützer haben nicht wirklich die Vorteile erkannt und bewertet. Im Vergleich zu anderen Vorsorgemodellen bietet die Sterbegeldversicherung ein geradezu unschlagbares Argument: Der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung. Bei Antragstellung müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden, der Gesundheitszustand ist also allein das Risiko der Gesellschaft. Ausnahme stellt die Bremer GE-BE-IN, die sich zwar mit Unterschrift die Gesundheit der Versicherungsnehmer bestätigen lässt, dafür aber auch auf die Wartezeit verzichtet.
Alle anderen Gesellschaften haben eine Wartezeit, diese liegt je nach Variante der Sterbegeldversicherung bei sechs bis 36 Monaten. Die Auswahl unter den verschiedenen Tarifen ist mittlerweile groß, da auch in vielen Vergleichsportalen die Merkmale der Sterbegeldversicherungen gegenüber gestellt werden. Vielfach bieten die Verträge auch noch eine zusätzliche Unfalltodesleistung, in der Regel wird dann die vereinbarte Versicherungssumme verdoppelt.
In der Bewertung und im Vergleich zu anderen Vorsorgemodellen kommt man schnell zu einem Ergebnis: Bei der Sterbegeldversicherung muss nicht lange angespart werden. Bereits nach maximal drei Jahren steht die Versicherungssumme zur Verfügung. Bei einem Sparvertrag wird es logischerweise länger dauern. Auch die Risikolebensversicherung bietet gerade für ältere Bürger kaum einen sinnvollen Schutz: Die Gesundheitsprüfung ist meistens das K.-O.-Kriterium.
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