Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden in den letzten Jahren in Folge von diversen Gesundheitsreformen drastisch reduziert. Mittlerweile sieht der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung für den zahnärztlichen Bereich nur noch einen befundbezogenen Festzuschuss vor. Im Regelfall bedeutet dies, dass der Patient ca. 50 % des Rechnungsbetrages durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet bekommt und die restlichen 50 % vom Patienten selbst zu begleichen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um Behandlungen im Rahmen der Regelversorgung handelt. Bei Leistungen, die über den Rahmen der Regelversorgung hinaus gehen werden die Leistungen der Regelversorgung angerechnet. Der Anteil über der Regelversorgung hinaus wird nach der GOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte – abgerechnet und dem Patienten in Rechnung gestellt.
Hochwertige Zahnleistungen
Ein klassisches Beispiel hierfür ist der Patientenwunsch nach einer ästhetisch anspruchsvollen Kunststofffüllung anstelle einer Füllung mit Amalgam.
Um die hochwertige Zahnleistung finanziell stemmen zu können, ist eine Zahnzusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung zu empfehlen.
Die Zahnersatzversicherung
Zu beachten ist, dass zwischen der Zahnzusatzversicherung und der Zahnersatzversicherung wesentliche Leistungsunterschiede bestehen.
Die Zahnersatzversicherung reduziert nur den Eigenanteil bei Zahnersatz. Der Beitrag zur Zahnersatzversicherung ist preislich attraktiv.
Die Zahnzusatzversicherung
Im Gegensatz zur Zahnersatzversicherung beinhaltet die Zahnzusatzversicherung weitaus mehr Leistungen. Die Erstattung der Zahnzusatzversicherung richtet sich nach dem Gesamtrechnungsbetrag für Zahnersatz und bietet darüber hinaus weitere Leistungsinhalte wie zum Beispiel bei Inlays, Implantaten, Prophylaxe oder kieferorthopädischen Maßnahmen.
Leistungsinhalte der Zahnzusatzversicherung
Die Leistungsinhalte der diversen Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich im Detail. Einer der wichtigsten Kriterien zur Kaufentscheidung für eine Zahnzusatzversicherung sollte der Erstattungssatz – 80 %, 90 % oder 100 %- vom tatsächlichen Rechnungsbetrag sein. Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass Inlays – Einlagenfüllungen – im Leistungskatalog des Tarifes beinhaltet sind.
Wichtige Hinweise zur Kaufentscheidung
Eine hochwertige Zahnzusatzversicherung erstattet Honorare des Zahnarztes bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte -.
Meist sehen die Versicherungsbedingungen der Tarife auch sog. Sperrfristen vor; d.h. nicht sofort nach Versicherungsbeginn besteht auch der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz, sondern erst nach Ablauf der Sperrfrist – diese beträgt meist 8 Monate ab Versicherungsbeginn -. In vielen Tarifen sind auch jährliche Obergrenzen für Erstattungsbeträge festgelegt, diese können auch kumuliert bewertet werden. Begrenzungen kann es auch bei der maximalen Erstattung von Inlays oder Implantaten geben; auch auf die Anzahl der Implantate je Kiefer.
Entscheidungsfindung
Die Entscheidungsfindung zur optimalen Zahnzusatzversicherung stellt sogar machen Experten vor Rätsel. Wir empfehlen einen unabhängigen Vergleichsrechner wie versicherungsvergleich.de zu bemühen um einen entsprechenden Tarif zu finden. Insbesondere die Domain zahnversicherung.org befasst sich ausschließlich mit dem Thema Zahnversicherung.
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Als bundesweit tätiger Versicherungsmakler stellen wir unseren Kunden für nahezu alle Versicherungssparten online Vergleichsrechner zur Verfügung. Neben dem klassischen Preisvergleich ist auch ein Leistungsvergleich der angewählten Tarife möglich. Der Onlineabschluß ist bei fast allen Sparten möglich und erlaubt es dem Kunden zu jeder erdenklich Zeit ein entsprechendes Produkt – nach den Wünschen des Kunden – auszuwählen.
Nähere Informationen zum Thema Zahnversicherung finden Sie unter www.zahnversicherung.org.
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http://www.zahnversicherung.org