Der Deutsche Journalisten-Verband hat den von
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgelegten
Gesetzentwurf zur Leiharbeit als untauglich kritisiert, um damit den
bekannten Missbrauch der Leiharbeit durch Zeitungsverlage
einzudämmen. Der Gesetzentwurf schreibt etwa vor, dass
Leiharbeitnehmer genauso viel verdienen müssen wie die
Stammbelegschaft, wenn sie in den vorher gehenden sechs Monaten in
dem Betrieb fest angestellt waren. „Diejenigen Zeitungsverlage, die
mit Hilfe der Leiharbeit tarifliche Standards umgehen, stellen nicht
ehemalige Redakteure, sondern Volontäre oder Freie dauerhaft als
billige Leiharbeitnehmer ein“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael
Konken. „Dieser Missbrauch der Leiharbeit wird weiterhin möglich
sein, wenn der Gesetzentwurf so den Bundestag passiert.“ Negativ für
die Betroffenen sei auch, dass keine zeitliche Befristung der
Leiharbeit vorgesehen sei. Es komme jetzt auf die parlamentarischen
Gremien an, den Gesetzentwurf zu verschärfen. „Leiharbeit zur
Umgehung von Tarifverträgen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein
Anschlag auf die Sozialpartnerschaft in den Verlagen.“ Ohne
tarifliche Sicherheit sei Qualitätsjournalismus auf Dauer nicht
möglich.
Auf Leiharbeit im Journalismus setzen über 20 Zeitungen in
Deutschland, wie aus der vom DJV geführten Liste der Tarifumgehung
hervorgeht. Häufig werden Jungredakteure nur noch bei einer
verlagseigenen Leiharbeitsfirma eingestellt. Die DJV-Liste der
Tarifumgehung ist auf der DJV-Homepage unter
http://www.djv.de/DJV-Liste-Tarifumgehung-der-V.629.0.html?&type=123
zu finden.
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