DLTB nimmt Stellung zu den Bemerkungen der EU-Kommission zum Glücksspielstaatsvertrag: Kein Hindernis für die Unterzeichnung / Die EU-Kommission sollte sich nicht vereinnahmen lassen

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. März
wollen die Regierungschefs der Bundesländer eine geänderte Fassung
des Glücksspielstaatsvertrags (2. GlüÄndStV) unterzeichnen.

Zu der Bemerkung der Europäischen Kommission im
Notifizierungsverfahren nimmt der Federführer des Deutsche Lotto- und
Totoblocks (DLTB), Torsten Meinberg, Stellung und kritisiert die
Äußerungen der EU-Kommission zu Online-Casinos.

„Der Glücksspielmarkt unterliegt in Deutschland klaren Regeln, die
dem Spielerschutz und der Suchtbekämpfung dienen“, betont Meinberg.
Diesen Schwerpunkt erkennt auch die EU-Kommission ausdrücklich an.
Allerdings sei es falsch, wenn die EU-Kommission wörtlich von einer
Lage mit „ungeregelten“ Online-Casinospielen spreche. Der
DLTB-Federführer stellt dazu klar: „Die EU-Kommission irrt, wenn sie
schreibt, der Markt im Online-Casino Bereich sei unreguliert –
Internet-Casinos sind in Deutschland verboten, genauso wie die
Teilnahme an deren Angeboten.“

Die Bemerkung der EU-Kommission bezeichnet Meinberg als besonders
irritierend, weil sich die Kommission dadurch zum Fürsprecher einer
weitgehenden Freigabe des Glücksspielmarktes mache. „Dies steht der
EU-Kommission nicht zu, weil es nicht in ihre Kompetenz fällt. Dies
ist allein Sache der Deutschen Länder“, betont Meinberg.

Wichtiger sei in diesem Zusammenhang die Durchsetzung des
bestehenden Verbots illegaler Glücksspiele: Meinberg appelliert daher
an die Politik, für einen effizienteren und konsequenteren Vollzug
der bestehenden Gesetze auf allen Ebenen zu sorgen: „Der Schwarzmarkt
der Online-Casinos und illegalen Schwarzlotterien im Internet muss
endlich ausgetrocknet werden. Die Sperrung von Zugang und
Zahlungswegen (d. h. Sperrung von IP-Adressen und Payment-Blocking)
muss konsequent durchgesetzt werden.“ Dafür sind die Bundesländer
zuständig. „Hier müssen die Glücksspielaufsichten der Länder ohne
falsche Rücksichtnahme durchgreifen. Dafür müssen sie schlagkräftig
ausgestattet sein.“

Der DLTB-Federführer Meinberg ist zudem überzeugt: „Insgesamt
handelt es sich bei den Bemerkungen der EU-Kommission zum
Glücksspielstaatsvertrag um Anmerkungen, die nach den Regularien der
EU einer Unterschrift des Staatsvertrags nicht entgegenstehen. Sie
werden nicht zu einer Verlängerung des laufenden
Gesetzgebungsverfahrens führen. Der DLTB ist zuversichtlich, dass die
Bundesrepublik die von der Kommission angesprochenen Fragen
zufriedenstellend beantworten wird.“

Über den DLTB:

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) ist die Gemeinschaft der
16 selbstständigen Lotteriegesellschaften in den Bundesländern. LOTTO
steht für Glück auf der Basis von Verantwortung. Unser vorrangiges
Ziel ist es, das Spiel mit dem Glück zu ermöglichen, gleichzeitig
aber präventiv die Entstehung von Spielsucht zu verhindern. Im
staatlichen Auftrag orientiert sich unser Handeln nicht am
Gewinnstreben, sondern ist vorrangig an der Förderung des Gemeinwohls
ausgerichtet. Die Einsätze der Spielteilnehmer fließen zum weit
überwiegenden Teil an die Allgemeinheit zurück und finanzieren
zahlreiche Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport.

Pressekontakt:
Madeleine Göhring, Pressesprecherin des Deutschen Lotto- und
Totoblocks, E-Mail: Goehring@lotto-hh.de,
Telefon: +49 (0)40 6 32 05-241,
mobil: +49(0)176 42 85 12 07

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