Zum heutigen Beschluss des Umweltausschusses des
Bundestages zum Gesetz zur Demonstration und Anwendung von
Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften
Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) erklären die
umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter, Jens Koeppen:
„Mit dem CCS-Gesetz ist jetzt ein Rechtsrahmen geschaffen worden,
der die praktische Erprobung mit Demonstrationsanlagen unter
Sicherung höchster Sicherheitsstandards, einer umfassenden
Bürgerbeteiligung sowie der Interessen der Bundesländer ermöglicht.
Die CCS-Technologien sind für CO2-emittierende Industrieanlagen
wie Stahlwerke und Chemieanlagen von immenser Bedeutung. Auch bei der
Bioenergie kann CCS die Emissionen reduzieren. Neben der
Effizienzsteigerung der Kraftwerke ist CCS zudem der Schlüssel für
die klimafreundliche Nutzung der heimischen Kohle und von Gas. Viele
tausende Arbeitsplätze in der niederrheinischen Bucht, im Lausitzer
Braunkohlerevier und in Mitteldeutschland könnten bei erfolgreicher
Demonstration gesichert werden.
Zudem ist ohne CCS international ein ambitionierter Klimaschutz
kaum erreichbar. Viele Länder der Welt bauen auf Kohle oder Gas als
Hauptenergieträger. Deutschland kann mit der Entwicklung dieser
Technologien einen wichtigen Beitrag zum internationalen Klimaschutz
leisten. Perspektivisch wird die Technologie internationale
Exportmärkte für deutsche Unternehmen eröffnen.“
Hintergrund:
Mit dem Gesetz wird die Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid
umgesetzt. Das Gesetz soll am 7. Juli 2011 vom Deutschen Bundestag
beschlossen werden. Der Umweltausschuss hat die Forderung des
Bundesrates an das Gesetz weitgehend akzeptiert. Damit haben
Unternehmen eine rechtliche Grundlage, in Erprobungsprojekte zu
investieren.
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