Die europäische Meeresstrategie-Richtlinie wurde in
deutsches Recht umgesetzt. Dazu erklären die umweltpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der
im Umweltausschuss für Meeresumweltschutz zuständige
Berichterstatter, Ingbert Liebing:
Wir begrüßen die Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Richtlinie in
deutsches Recht, denn der Schutz der Meere ist uns ein wichtiges
Anliegen. Der integrative Politikansatz, der der Richtlinie zu Grunde
liegt, dient dem Schutz des marinen Ökosystems als Ganzes. Dies
schließt die biologische Vielfalt und die Meeresschutzgebiete als
Unterpunkte ein. Das konkrete Ziel der Richtlinie besteht darin, bis
2020 einen „guten Umweltzustand“ der europäischen Meere zu erreichen
bzw. zu erhalten.
Zur Erreichung dieses Ziels wurde erstmals ein einheitlicher
Rechtsrahmen geschaffen. Konkrete Maßnahmen sollen beitragen, das
ökologische Gleichgewicht der Meere Europas herzustellen bzw. zu
erhalten und die erhebliche Belastung der Meere zu reduzieren. Auf
diese Weise soll das ökologische Kapital für die künftige Nutzung der
Meere erhalten werden.
Wir wollen beim Schutz der Meere weiter voranschreiten. Mit dem
nationalen Umsetzungsgesetz ist uns ein Meilenstein für den
Meeresschutz gelungen.
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