Dött/Liebing: Deutschland ratifiziert Ballastwasser- und Wrackbeseitungsabkommen

Anlässlich der Übergabe der Ratifikationsurkunde
des Ballastwasser- und des Wrackbeseitigungsabkommens durch den
Deutschen Botschafter an den Generalsekretär der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation am 20. Juni 2013 erklären die
umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter für
Meeresumweltschutz, Ingbert Liebing:

„Wir begrüßen, dass Deutschland mit dem Ballastwasser- und dem
Wrackbeseitigungsabkommen zwei internationale Verträge zu besserem
Meeresschutz offiziell beigetreten ist. Beide Abkommen sind von
großer Bedeutung für einen umfassenden Umweltschutz und für die
Sicherheit des freien Seeverkehrs. Für beide Abkommen hatte sich der
Deutsche Bundestag als auch international die Bundesregierung bei der
Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) eingesetzt.

Bereits im Februar dieses Jahres haben Bundestag und Bundesrat für
Deutschland dem Ballastwasser-Gesetz zugestimmt. Es schreibt vor,
dass bis 2016 jedes Schiff ein Ballastwasser-Management vornimmt und
auf den bisher üblichen unkontrollierten Wasseraustausch verzichtet.
Ballastwasser muss vor seiner Abgabe ins Meer an Bord behandelt
werden, so dass ein in der Konvention festgelegter Standard erreicht
wird.

Ballastwasser wird von Schiffen zur Stabilisierung beim Lade- oder
Löschvorgang aus dem umgebenden Wasser aufgenommen und mit ihm
Organismen, wie kleine Pilze, Bakterien, Algen, Plankton, Muscheln
und Fische. Dadurch werden diese ungewollt beim erneuten Be- oder
Entladen in anderen Meeresregionen freigesetzt. Die Einschleppung
fremder Arten ist eines der größten Probleme der Meeresumwelt. So
verbreiten sich in Nord- und Ostsee bereits Arten wie die
Amerikanische Schwertmuschel oder der Schiffsbohrwurm der heimische
Hölzer zerfrisst. Mit dem Ballastwasserabkommen leistet die
Bundesregierung einen unverzichtbaren Beitrag zur langfristigen und
nachhaltigen Erhaltung der Meeresökologie und verhindert zudem große
wirtschaftliche Schäden.

Das Wrackbeseitigungsabkommen kam auf Initiative Deutschlands, der
Niederlande und Großbritanniens zustande. Erstmals gilt durch das
Übereinkommen das Verursacherprinzip. Zuvor musste der Staat die
Bergung bezahlen, in dessen Gebiet das Schiff gesunken war. Jetzt
gibt es die Pflicht der Übernahme der Beseitigungskosten von
Schiffswracks durch den eingetragenen Eigentümer.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Weitere Informationen unter:
http://