Gestern hatte der Umweltausschuss des Deutschen
Bundestages eine Anhörung zum Thema „LÄRM ist nicht gleich Lärm – ein
Umweltproblem, das die Gesellschaft bewegt“. Dazu erklären die
umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Paul:
Die Expertenanhörung bestätigte, dass der von CDU/CSU und FDP
vorgelegte Gesetzentwurf zum Kinderlärm ein sinnvoller und
zielführender Schritt zu mehr Kinderfreundlichkeit ist. Mit den neuen
Regelungen können die Konflikte vor Ort entschärft werden.
Mit der Fortentwicklung des Lärmschutzrechts wird sichergestellt,
dass Lärm von Kindereinrichtungen wie Kindertagesstätten in der Regel
nicht als „schädliche Umwelteinwirkung“ gilt.
Ziel der Gesetzesinitiative der Koalition ist eine ausgewogene
Regelung, die auf der einen Seite den Ausbau von
Kinderbetreuungsplätzen erleichtert, auf der anderen Seite die
Interessen der Ruhesuchenden berücksichtigt. Der vorgelegte
Gesetzentwurf ist ein erster Schritt dazu. In einem zweiten Schritt
wird noch im Laufe des Jahres 2011 im Rahmen der
Bauplanungsrechtnovelle der Bau von Kitas in reinen Wohngebieten
grundsätzlich zugelassen werden.
Hintergrund:
Auslöser der Initiative waren mehrere erfolgreiche Klagen in der
jüngeren Vergangenheit gegen Kindergärten und Bolzplätze. Grund der
Konflikte ist regelmäßig der durch Kinder und Jugendliche beim
Spielen entstehende Geräuschpegel. Bisher wurden die Geräusche, die
durch spielende Kinder entstehen, rechtlich oftmals als schädliche
Umwelteinwirkung behandelt, also genau so wie Geräusche von Maschinen
oder Bau- und Verkehrslärm. Zudem ist die Errichtung von Kindergärten
in reinen Wohngebieten bisher grundsätzlich untersagt.
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