Die Schwerpunkte der Bau-, Wohnungs- und
Stadtentwicklungspolitik werden am heutigen Freitag im Rahmen der
Aussprache zur Regierungserklärung im Deutschen Bundestag debattiert.
Hierzu erklären die baupolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der
Berichterstatter der Fraktion, Volkmar Vogel:
Die Stadtentwicklungspolitik gehört zu den Gewinnern der Großen
Koalition. Wir werden das jährliche Volumen der Städtebauförderung
auf 700 Millionen Euro aufstocken. Über die Aufteilung des
Gesamtvolumens der Städtebauförderung auf die einzelnen Programme
wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen entschieden.
Zusammen mit den Finanzierungsanteilen von Ländern und Kommunen
stehen damit in den kommenden Jahren jährlich ca. 2 Milliarden Euro
für neue Projekte der Städtebauförderung zur Verfügung. Das ist ein
starkes Signal an die Städte und Gemeinden in Deutschland. Wir
unterstützen sie bei den erforderlichen Investitionen in die
Stadtentwicklung.
Das gilt auch für Projekte des Programms „Soziale Stadt“. Das Ziel
der großen Koalition, dieses Programm zum Leitprogramm der Sozialen
Integration zu machen, erfordert jedoch ein ressortübergreifendes
Engagement. Die vor allem investiv einzusetzenden Mittel der
Städtebauförderung müssen in den betroffenen Stadtteilen durch Mittel
anderer Ressorts sinnvoll ergänzt werden.
Die geplante Mietpreisbremse in Städten oder Stadtteilen mit
nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten soll den Mietenanstieg
bei der Wiedervermietung im Wohnungsbestand drosseln. Der
Wohnungsmangel in einigen Ballungsregionen wird durch eine
Mietpreisbremse nicht beseitigt. Dafür brauchen wir dringend eine
Stärkung des Wohnungsneubaus. Die Vermietung neu errichteter
Wohnungen bleibt daher von der Mietpreisbremse ausgeschlossen.
Darüber hinaus sollen die Länder bei der Ausweisung der Gebiete, in
denen die Mietpreisbremse gilt, auch einen Maßnahmenplan für den
Wohnungsneubau in diesen Gebieten vorlegen. Nur so kann das Problem
nachhaltig gelöst werden. Die Bundesregierung stellt den Ländern bis
2019 weiter jährlich 518 Millionen Euro für die Soziale
Wohnraumförderung zur Verfügung. Wir wollen sehen, dass die Länder
diese Mittel auch wirklich für die Wohnraumförderung zum Einsatz
bringen.
Ein besonderes Augenmerk legen wir auch auf die Fortsetzung der
CO2-Gebäudesanierung. Hier soll der erfolgreiche Weg der vergangenen
Jahre fortgesetzt werden. Mieter und Hauseigentümer profitieren von
der Förderung von Investitionen in die Gebäudeenergieeffizienz. Mit
dem Verzicht auf Sanierungszwänge und die Gewährleistung des
geltenden Wirtschaftlichkeitsgebots im Ordnungsrecht schafft die
große Koalition Planungssicherheit und stärkt das Vertrauen der
Bürger in die Energiewende.
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