Selten genug, dass die berühmten Worte zu
Beginn einer Urteilsverkündung mit soviel Genugtuung aufgenommen
werden wie im Fall Dominik Brunner. „Im Namen des Volkes“ gesprochen
war es in der Tat, das Urteil, das Jugendrichter Reinhold Baier über
die beiden jugendlichen Schläger von Solln fällte. Es war sicherlich
ein kluges Urteil, das sich nicht beirren ließ von der Tatsache, dass
Dominik Brunner letztlich an Herzversagen und nicht unmittelbar an
den brutalen Tritten gestorben war. Auch nicht von dem belanglosen
Detail, dass Brunner als zuerst zugeschlagen hatte. Denn erstens wird
niemand ernsthaft fordern wollen, dass man brutalen, mordbereiten
Jugendlichen nur gesunde Opfer „vorsetzen“ darf. Andererseits muss
das Recht auf Selbstverteidigung auch die Möglichkeiten beinhalten,
den ersten Schlag zu führen. Das einzige indes, was wirklich nicht
gerecht ist, das ist die Tatsache, dass Markus S. nach sechs oder
sieben Jahren wieder in Freiheit ist. Und Dominik Brunner wird immer
noch tot sein.
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Donaukurier
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