Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in 
Deutschland wirkt sich zunehmend negativ auf Unternehmen und 
Beschäftigte aus. „Die Berichte seit Anfang des Jahres über 
Entlassungen, Personaloptimierung, Preissteigerungen und 
Umgehungsversuche belegen den teilweise enormen Anpassungsdruck, 
unter dem die Unternehmen stehen“, schreiben die beiden Ökonomen 
Prof. Dr. Andreas Knabe von der Otto-von-Guericke-Universität 
Magdeburg, und Professor Dr. Ronnie Schöb, Freie Universität Berlin 
in einer Zwischenbilanz, die im Auftrag der Initiative Neue Soziale 
Marktwirtschaft (INSM) erstellt wurde.
   Obwohl es dank guter Konjunktur und robustem Arbeitsmarkt bisher 
zu keinem messbaren Arbeitsplatzabbau gekommen sei, gebe es keinen 
Grund zu Entwarnung, so die beiden Wissenschaftler weiter. Der Druck 
auf den Arbeitsmarkt erfolge erfahrungsgemäß zeitverzögert. Prof. 
Schöb: „Die volle Beschäftigungswirkung wird sich erst langfristig 
einstellen.“
   Hinzu komme, so die Wissenschaftler, dass der Mindestlohn in 
vielen Fällen Randgruppen am Arbeitsmarkt treffe. Rentner, Studenten 
oder hinzuverdienende Ehepartner würden im Falle des Jobverlusts 
nicht in die offizielle Arbeitslosenstatistik eingehen. Eine Messung 
der negativen Effekte des Mindestlohnes wird deshalb „eine der 
größten Herausforderungen der kommenden Zeit für die empirische 
Arbeitsmarktforschung in Deutschland sein“, so die Wissenschaftler.
   Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM, verlangt daher, 
dass die Bundesregierung die Folgen Ihres Handelns unabhängig und 
transparent überprüfen lässt: „Die INSM fordert die Bundesregierung 
auf, durch den Sachverständigenrat die Auswirkungen des Mindestlohns 
baldmöglichst evaluieren zu lassen. Auch in den kommenden Jahren ist 
eine kontinuierliche, unabhängige und wissenschaftliche Überprüfung 
sicherzustellen.“
   Bei der Vorstellung der Ergebnisse in Berlin versprach der 
Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand (PKM), Christian von 
Stetten MdB (CDU), Korrekturen: „Die Zahl der Probleme und 
Unsicherheiten bei der Umsetzung des Mindestlohns sucht 
Ihresgleichen. Der Parlamentskreis Mittelstand wird darauf drängen, 
dass diese Probleme nach der Osterpause gelöst werden. Dazu gehören 
unter anderem die unverhältnismäßigen Dokumentationspflichten, die 
Auftraggeberhaftung, die unzureichende Regelung für Praktikanten und 
für in Vereinen ehrenamtlich Tätige. Dabei sind rechtssichere 
Lösungen notwendig, für die gegebenenfalls das Mindestlohngesetz 
geändert werden muss.“
   Die Position der INSM: Der Mindestlohn und die mit ihm verbundene 
zusätzliche Bürokratie schränken die Freiheit für Arbeitgeber und 
Arbeitnehmer ein. Das schadet unserem Standort, gefährdet 
Arbeitsplätze und widerspricht damit dem Deutschland-Prinzip. Mehr 
über „Das Deutschland-Prinzip“ erfahren Sie unter 
www.Deutschland-Prinzip.de.
   Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist ein 
überparteiliches Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. 
Sie wirbt für die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft in 
Deutschland und gibt Anstöße für eine moderne marktwirtschaftliche 
Politik. Die INSM wird von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und 
Elektro-Industrie finanziert.
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