
Die Hochzeit des befreundeten Paares ist gerade vorüber, schon
liegt die nächste Einladung im Briefkasten. Seit der Jahrtausendwende
geht der Trend wieder verstärkt in Richtung Eheschließungen. Laut
Angaben des Statistischen Bundesamtes haben im vergangenen Jahr
407.000 Paare in Deutschland geheiratet. Doch viele Paare sind
unsicher, ob sie sich eine Hochzeit überhaupt leisten können. Denn
vom Brautkleid übers Catering bis hin zur Location – der schönste Tag
im Leben kann ganz schön teuer werden. Es gibt aber auch ein starkes
finanzielles Argument für die Hochzeit: Langfristig gesehen können
Eheleute durchaus eine Menge Geld sparen. Die Experten der Deutschen
Vermögensberatung AG (DVAG) erklären, wie und wo Verheiratete bei
Steuern und Versicherungen sparen können und was sie in Sachen
Finanzen noch beachten sollten.
Steuervorteile durch Ehegattensplitting
Gerade bei der Steuer können sich Ehepaare Vorteile sichern. Das
Zauberwort heißt Ehegattensplitting: Die Partner machen eine
gemeinsame Steuererklärung und werden dabei wie eine Person
behandelt. Zur Berechnung der Steuer wird beim Ehegattensplitting die
Gesamtsumme beider Gehälter zunächst halbiert. Für diese Hälfte wird
dann die Einkommensteuer berechnet, welche im letzten Schritt
verdoppelt wird – fertig ist die letztliche Einkommenssteuer für das
Ehepaar. Und durch die Wahl der richtigen Steuerklasse kann der
besserverdienende Ehegatte schon beim Abzug der Lohnsteuer vom
Ehegattensplitting und dem niedrigeren Steuersatz des anderen
Ehegatten profitieren. „Bei einem großen Gehaltsunterschied kann es
daher sinnvoll sein, einen Steuerklassenwechsel zu beantragen“,
empfehlen die Finanzexperten der DVAG.
Doppelt hält besser: private Altersvorsorge
„Bei der Ehe sollten unbedingt beide Partner an die Altersvorsorge
denken“, raten die Vermögensberater. „Insbesondere die Person mit dem
geringeren Einkommen sollte sich nicht auf die Rente des Ehepartners
verlassen“, so die DVAG-Experten weiter. Deshalb kann sich für beide
Ehepartner eine eigene private Rentenversicherung lohnen. Wer etwa
eine Riester-Rente abgeschlossen hat, kann beim Tod des Ehepartners
das darin angesparte Vermögen erben – zusätzlich zum Anspruch auf
eine Witwen- oder Witwerrente. Übrigens: Die gesetzliche Rente selbst
ist nicht auf den Partner übertragbar, jedoch kann dieser unter
bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden.
Versicherungen: aus zwei mach eins
Ein weiterer Vorteil, wenn man verheiratet ist, liegt in
günstigeren Versicherungen. Zwei separate Haftpflicht- oder
Hausratsversicherungen können zusammengelegt werden – letztere unter
der Bedingung, dass beide Partner dann auch zusammenziehen. So kann
schon mal ordentlich gespart werden. Bei der Familienhaftpflicht sind
auch leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptiv- und Pflegekinder
mitversichert – vorausgesetzt das Kind ist minderjährig, geht keinem
Beruf nach und lebt im gemeinsamen Haushalt. Wer bereits getrennte
Haftpflichtversicherungen besitzt, erhält nach der Hochzeit ein
außerordentliches Kündigungsrecht. Auch das Zusammenlegen der
Rechtsschutzversicherung kann Vorteile bieten.
Unveränderte Vermögensverhältnisse
Anders als viele denken, verändert eine Hochzeit nichts an den
eigenen Vermögensverhältnissen. Jeder behält das Vermögen, das er vor
der Hochzeit angespart hat. Es wird also nicht automatisch
zusammengelegt. Auch während der Ehe verdienen die Partner ihr
eigenes Geld, sie leben demnach in einer sogenannten
Zugewinngemeinschaft. Die finanzielle Trennung ist gesetzlich so
geregelt, dass nur der Vermögenszuwachs, der im Lauf der Ehe
entstanden ist, an deren Ende einem Ausgleich unterliegt – es sei
denn, die Eheleute vereinbaren beim Notar eine Gütergemeinschaft bzw.
eine Gütertrennung.
Über die Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe
Mit rund 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe über 8 Mio. Kunden zu
den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist
Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Sie bietet
umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz „Vermögensaufbau
für jeden!“. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten
finden Sie unter www.dvag.de
Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung
Wilhelm-Leuschner-Straße 24
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
www.dvag.com
Original-Content von: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG, übermittelt durch news aktuell