Dunkle Jahreszeit: Gut abgesichert bei Dienstreisen mit dem Auto (FOTO)

Dunkle Jahreszeit: Gut abgesichert bei Dienstreisen mit dem Auto (FOTO)
 

Zwischen Müdigkeit, Meetings und zerknitterten Hemden:
Dienstreisen können schnell zu einer stressigen Angelegenheit werden,
besonders wenn es draußen kalt und dunkel wird. Die Experten der DVAG
klären über den Versicherungsschutz in dieser Situation auf.

Geschäftsessen, Vortrag oder Konferenz: Dienstreisen sind
eigentlich eine willkommene Abwechslung zum Arbeitsalltag. Doch
besonders in der dunklen Jahreszeit kann die Reise mit dem Auto
anstrengend werden. Feuchtes Laub, der erste Frost, frühe Dämmerung
und verstärkter Wildwechsel sorgen für ein erhöhtes Unfallrisiko: Die
Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) klären Fragen rund
um den Versicherungsschutz während einer Dienstreise.

Unfall – wann greift welcher Versicherungsschutz?

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer sind bei Tätigkeiten, die sie im
Auftrag ihres Arbeitgebers durchführen sowie auf den damit
verbundenen direkten Wegen gesetzlich unfallversichert. Dieser
Versicherungsschutz greift auch auf offiziell genehmigten
Dienstreisen. Ob man mit der Bahn oder mit dem Auto fährt, spielt
dabei keine Rolle. Die gesetzliche Versicherung greift hier übrigens
auch bei Tätigkeiten, die unmittelbar mit der Geschäftsreise
zusammenhängen, wie etwa das Tanken. Die Versicherungsprofis der DVAG
geben jedoch zu bedenken: „Wer zum Beispiel auf dem Rückweg einen
Schlenker zu Familie oder Freunden fährt, hat dabei keinen
gesetzlichen Schutz, sondern benötigt eine private
Unfallversicherung.“ Generell lohnt sich eine solche Police, denn
diese Absicherung greift nicht nur rund um die Uhr, sondern auch
weltweit.

Gesetzlicher Schutz? Fehlanzeige!

Langer Arbeitstag, endlich im Hotelzimmer angekommen, jetzt noch
duschen und dann ab ins Bett? Rutscht man dabei aus und bricht sich
das Bein, ist man nicht gesetzlich versichert. Denn: Passiert ein
Unfall bei persönlichen oder eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten, zählt
dieser nicht als Arbeitsunfall. Darunter fallen beispielsweise auch
Stürze im Hotelzimmer, ein Nickerchen zwischendurch oder gar der
Toilettengang zwischen Meetings – kein gesetzlicher Unfallschutz. Und
die Anzahl der Übernachtungen auf Geschäftsreisen deutscher
Unternehmen lag 2017 bei über 70 Millionen. Das geht aus der
Geschäftsreiseanalyse 2018 vom Verband Deutsches Reisemanagement
hervor. „Eine private Unfallversicherung gehört ins Gepäck eines
jeden Arbeitnehmers, denn sie schützt überall – egal ob im Meeting,
beim Essen oder nach Feierabend im Hotelzimmer“, so die
Vermögensberater.

5 typische Dienstreise-Situationen, die zur Arbeit zählen:
– Vorbereitung: bei Tätigkeiten wie etwa eine Fahrkarte lösen oder
das Gepäck vor dem Flug aufgeben
– Kurzer Zwischenstopp: wer unterwegs eine Pause einlegen muss, um
das Auto zu betanken
– Der kleine Hunger kommt: Auch der Weg zu einem nicht
unverhältnismäßig weit entfernten Restaurant inklusive Rückweg
– Meetings: ob Besprechungen oder Kundenbesuche – alle Tätigkeiten,
die mit der Dienstreise verbunden sind
– Überstunden: alle aufgrund der Dienstreise erforderlichen
Überstunden – dabei ist es unerheblich, ob die gesetzliche
Höchstarbeitszeit überschritten wird

Über die Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe

Mit rund 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe über 8 Mio. Kunden zu
den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist
Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Sie bietet
umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz „Vermögensaufbau
für jeden!“. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten
finden Sie unter www.dvag.de

Pressekontakt:
Wilhelm-Leuschner-Straße 24
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
www.dvag.com

Original-Content von: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG, übermittelt durch news aktuell