Durchschnittlich bringt die Einkommensteuererklärung mehr als 1.177 Euro Erstattung

„Jeder Steuerzahler sollte eine Steuererklärung abgeben, denn es ist die einzige Möglichkeit, zu viel einbehaltene Steuer vom Staat zurückzubekommen“, so Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Nach den Erfahrungen des Vereins können rund 90 Prozent der Arbeitnehmer mit einer Erstattung rechnen.

Prüfen, ob Antragsveranlagung Sinn macht

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. empfiehlt allen Arbeitnehmern, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, zu prüfen, ob eine Antragsveranlagung (früher Lohnsteuerjahresausgleich) Sinn macht. Das gilt für alle, die erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außerordentliche Belastungen geltend machen können. Anerkannt werden zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Kosten für Bewerbungen und Fortbildung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Kinderbetreuung. Wichtig ist in allen Fällen, dass die Kosten nachgewiesen werden können. „Für das Jahr 2010 wird wieder das häusliche Arbeitszimmer anerkannt“, betont Stadter. „Zudem können mehr Handwerkerkosten geltend gemacht werden.“

Hilfe kann man sich bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. holen. Die Steuerexperten erstellen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft die Steuererklärung, errechnen den Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Riesterzulage und Arbeitnehmersparzulage. Alle Leistungen sind dabei durch einen jährlichen Mitgliedsbeitrag abgegolten, der sich nach den jeweiligen Einkünften richtet.

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