EANS-Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV) / Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm § 11 Abs 2 VMV (Gemäß § 82 Abs 10 BörseG wird hierdurch die Veröffentlichungspflicht gemäß § 65 Abs 1a Ak

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Aktienrückkauf
11.05.2016

In der am 11. Mai 2016 abgehaltenen 98. ordentlichen Hauptversammlung
der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft wurde
insbesondere folgendes beschlossen:

Die in der 97. ordentlichen Hauptversammlung vom 13.05.2015 erteilte
Ermächtigung des Vorstands, eigene Aktien zum Zweck der Veräußerung
an eigene Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Mitglieder des
Vorstandes sowie des Aufsichtsrates mit der Maßgabe zu erwerben, dass
der Anteil der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien mit 5 % des
Grundkapitals begrenzt ist, wird im nicht ausgenützten Umfang
widerrufen und gleichzeitig wird die Bank für Tirol und Vorarlberg
Aktiengesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zum Zweck der
Veräußerung an eigene Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Mitglieder
des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates mit der Maßgabe zu erwerben,
dass der Anteil der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien mit 5 % des
Grundkapitals begrenzt ist. Auf Grund dieses Beschlusses dürfen
Aktien nur erworben werden, wenn der Gegenwert je Aktie den
Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen
Einheitskurse für die Aktien der Bank für Tirol und Vorarlberg
Aktiengesellschaft an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen
um nicht mehr als 20 % übersteigt oder unterschreitet. Diese
Ermächtigung gilt bis zum 10. November 2018.

Innsbruck, im Mai 2016
Der Vorstand

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Innsbruck, FN 32942 w
ISIN AT0000625504, ISIN AT0000625538

Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Dr. Stefan Heidinger
Tel.: +43/(0)5 05 333-1500
stefan.heidinger@btv.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
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ISIN: AT0000625504
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