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Aktienrückkaufprogramm
28.03.2011
Wien / Frankfurt, 28.03.2011. In der außerordentlichen
Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG vom 11.12.2008 wurde der
Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 Aktiengesetz (AktG) dazu ermächtigt,
eigene auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien der Gesellschaft
bis höchstens 10 % des Grundkapitals der C-QUADRAT Investment AG
während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert, der einem Börsekurs
von EUR 1,– entspricht und zu einem höchsten Gegenwert, der einem
Börsekurs von EUR 40,– entspricht, zu erwerben. Der Vorstand der
C-QUADRAT Investment AG hat nunmehr beschlossen, von dieser
Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien wie folgt Gebrauch zu
machen:
Angaben zum Rückkaufprogramm gemäß § 5 Abs 2 der
Veröffentlichungsverordnung 2002:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen
Hauptversammlung war der 11.12.2008.
2. Die Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses der
außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 82 Abs 8 und 9 Börsegesetz
(BörseG) erfolgte am 11.12.2008.
3. Das Aktienrückkaufprogramm beginnt am 1.04.2011 und endet
spätestens am 10.06.2011.
4. Das Aktienrückkaufprogramm bezieht sich auf, auf den Inhaber
lautende Nennbetragsaktien der C-QUADRAT Investment AG (ISIN
AT0000613005).
5. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.363.200,–. Es ist
zerlegt in 4.363.200 Stück Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,–.
Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu 100.000 Stück Aktien – dies
entspricht bis zu 2,3 % (gerundet) des derzeitigen Grundkapitals –
über die Wiener Börse und/oder die Frankfurter Wertpapierbörse
zurückzukaufen.
6. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung darf der Gegenwert je
rückgekaufter Aktie den Betrag von EUR 1,– nicht unterschreiten
sowie den Betrag von EUR 40,– nicht überschreiten.
7. Der Hauptzweck des Rückkaufprogramms ist der mögliche Einsatz
eigener Aktien als Akquisitionswährung. Weiters soll der Vorstand
über die Flexibilität verfügen, zurück erworbene eigene Aktien an
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der
C-QUADRAT Investment AG bzw. von deren Tochtergesellschaften zur
Bedeckung eines bestehenden oder allfälligen zukünftigen
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auszugeben. Darüber hinaus ist der
Vorstand berechtigt, die eigenen Aktien zu jedem sonstigen legalen
Zweck zu erwerben und die erworbenen Aktien ohne weiteren Beschluss
der Hauptversammlung einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien zu
Erwerbszwecken ist ausgeschlossen.
8. Das Rückkaufprogramm erfolgt in sinngemäßer Anwendung der
Bestimmungen Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom
22.12.2003, ABl. L336/33 vom 23.12.2003 (die „Verordnung“)
gegebenenfalls unter Einbindung eines Kreditinstituts in Anwendung
von Art. 6 Abs. 3 lit b der Verordnung. Der Vorstand weist gemäß Art.
5 Abs. 3 der Verordnung darauf hin, dass im Zuge der Durchführung des
Rückkaufprogramms der Schwellenwert von 25% des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung unter
Umständen überschritten wird.
9. Das Aktienrückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die
Börsezulassung der Aktien der C-QUADRAT Investment AG.
10. Die C-QUADRAT Investment AG hat im Jahr 2007 ein Stock Option
Programm beschlossen. Zur Teilnahme an diesem Stock Option Programm
sind (i) bestimmte leitende Angestellte nach Auswahl durch den
Vorstand (ii) Vorstandsmitglieder von C-QUADRAT Investment AG, der
C-QUADRAT Kapitalanlage AG, der Aufsichtsratsvorsitzende der
C-QUADRAT Kapitalanlage AG sowie die Vorstandsmitglieder der
C-QUADRAT Deutschland AG und (iii) Aufsichtsratsmitglieder der
C-QUADRAT Investment AG berechtigt. Bisher hat keiner der
Berechtigten an diesem Stock Option Programm teilgenommen. Demgemäß
hat die Gesellschaft bisher auch keine Aktienoptionen eingeräumt.
Eine entsprechende Teilnahme vorausgesetzt, haben die Berechtigten
unter dem Stock Option Programm ein Anrecht auf Einräumung von
Aktienoptionen im folgenden Ausmaß:
Vorsitzender des Aufsichtsrates: 40.000
stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates: 1.500
Mitglied des Aufsichtsrates: 1.000
Mitglied des Vorstandes: 5.000
Leitende Angestellte: 1.000
Eine Aktienoption berechtigt jeweils zum Bezug einer Aktie an der
C-QUADRAT Investment AG. Der Ausübungspreis zum Erwerb der Aktien aus
den Aktienoptionen beträgt EUR 75,– je Aktie. Ebenfalls im Jahr 2007
hat die Gesellschaft eine bedingte Kapitalerhöhung im Umfang von bis
10% des Grundkapitals zur Bedienung von Aktienoptionen aus dem Stock
Option Programm der Gesellschaft beschlossen.
Die C-QUADRAT Investment AG beabsichtigt, die
Veröffentlichungspflichten gem. §§ 6 und 7 der
Veröffentlichungsverordnung 2002 durch die Veröffentlichung von
Angaben über die Website der Gesellschaft unter www.c-quadrat.at zu
erfüllen.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: C-QUADRAT Investment AG
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Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Wimmer
Vorstand
C-QUADRAT Investment AG
Stubenring 2
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
Mail: a.wimmer@investmentfonds.at
www.c-quadrat.com
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000613005
WKN:
Index: Standard Market Auction
Börsen: Frankfurt / Amtlicher Handel
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