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europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Aktienrückkauf/Hauptversammlung / Antrag zur Ergänzung der
Tagesordnungspunkte 15.04.2016
Die Flughafen Wien AG gibt bekannt, dass sie heute über einen Antrag
zur Ergänzung der Tagesordnungspunkte der kommenden Hauptversammlung
am 31.5.2016 informiert wurde.
Die Aktionäre Stadt Wien (Wien Holding GmbH) und das Land
Niederösterreich (NÖ-Landesbeteiligungsholding GmbH) haben folgenden
Beschlussantrag übermittelt:
„Der Vorstand wird gem. § 65 Abs 1 Z 8, sowie Abs 1a und Abs 1b AktG
für die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung
ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10%
des Grundkapitals der Gesellschaft, auch unter wiederholter
Ausnutzung der 10%-Grenze, zu erwerben und zu veräußern. Der Erwerb
und die Veräußerung können nach Wahl des Vorstandes über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot erfolgen. Der Gegenwert je
Stückaktie darf die Untergrenze in Höhe von EUR 85 nicht
unterschreiten und die Obergrenze von EUR 120 nicht überschreiten.“
Der Beschlussantrag wurde folgendermaßen begründet: „Der Vorstand der
Flughafen Wien AG ist derzeit nicht ermächtigt, eigene Aktien zu
erwerben oder zu veräußern. Durch Einführung dieser Erwerbs- und
Veräußerungsermächtigung soll die zukünftige Liquidität und
Börsenotierung der Flughafen Wien Aktie bekräftigt und sichergestellt
werden.“
Rückfragehinweis:
Flughafen Wien AG
Investor Relations
+43 1 7007-22826
investor-relations@viennaairport.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Flughafen Wien AG
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Börsen: Amtlicher Handel: Wien
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