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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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22.06.2012
Genehmigtes Aktienkapital im Umfang von maximal CHF 13–062–551
Die nebag ag verfügt derzeit über ein Aktienkapital von CHF 
26–125–125, eingeteilt in 5–679–375 Namenaktien mit einem Nennwert 
von je CHF 4.60. Mit Beschluss vom 29. April 2011 genehmigte die 
Generalversammlung zusätzliches Aktienkapital in der Höhe von maximal
CHF 13–062–551. Auf dieser Basis soll nun das Aktienkapital im Umfang
von maximal 2–839–685 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 4.60 
erhöht werden. Das Angebot richtet sich an die bestehenden Aktionäre 
und an interessierte Neuinvestoren.
Nachhaltiger Mehrwert für Aktionäre
Mit der Kapitalerhöhung verfolgt der Verwaltungsrat im Wesentlichen 
folgende Ziele:
a)Sicherstellen der erfolgreichen Wachstumsstrategie durch 
Investitionen in   nicht kotierte, aber ausserbörslich gehandelte 
Werte in der Schweiz. b)Optimieren des Kosten-/Nutzeneffektes durch 
ein erhöhtes Anlagevolumen zu   Gunsten der Aktionäre. c)Steigerung 
der Attraktivität der Unternehmung für die Umsetzung von   
Investitionen in strategische Beteiligungen.
Der Verwaltungsrat wird auch in Zukunft darum besorgt sein, dass die 
bisher verfolgte Strategie erfolgreich umgesetzt werden kann. Das 
heisst, dass sich weder an der Anlagepolitik oder strikten 
Kostenkontrolle noch an der Dividendenpolitik der nebag ag etwas 
ändern wird. Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass mit der 
Aktienkapitalerhöhung die oben dargestellten Ziele erreicht werden 
können und somit für die Aktionäre ein zusätzlicher Mehrwert 
geschaffen wird.
Zeichnung gegen Bezugsrecht und freie Zeichnung
Bestehende Aktionäre sind berechtigt, für zwei bisherige Namenaktien 
eine neue Namenaktie zu erwerben. Nicht bezogene neue Aktien werden 
den bestehenden Aktionären und interessierten Neuinvestoren zu 
gleichen Bedingungen zur freien Zeichnung angeboten. Die Bezugs- und 
Zeichnungsfrist läuft vom 27. Juni 2012 bis zum 6. Juli 2012 um 12.00
Uhr. Bei einer Überzeichnung behält sich der Verwaltungsrat Kürzungen
in der Zuteilung der freien Zeichnung vor.
Ausgabepreis maximal CHF 9.96
Der Ausgabepreis der neuen Aktien wird ungefähr dem Net Asset Value 
(NAV) per 6. Juli 2012 entsprechen, maximal jedoch CHF 9.96 betragen.
Der exakte Ausgabepreis wird nach Ablauf der Bezugs- und 
Zeichnungsfrist durch den Verwaltungsrat festgelegt.
Weitere Informationen zur Aktienkapitalerhöhung erhalten Sie über 
Ihre Depotbank oder direkt bei der Gesellschaft (E-Mail: 
info@nebag.ch).
Wichtige Termine
– 22.06.2012     Versand des Aktionärsbriefs an alle Aktionäre der nebag ag
– 27.06.2012     Aktie ist ex Bezugsrecht / Beginn der Zeichnungsfrist
– 06.07.2012     Zeichnungsschluss (12.00 Uhr)
– 13.07.2012     Liberierung / Einzahlung der gezeichneten Aktien
– 18.07.2012     Kotierung an der SIX Swiss Exchange AG
Rückfragehinweis:
nebag ag
Markus Eberle, Vizepräsident des Verwaltungsrates
Telefon: +41 43 336 83 02
Mobile: +41 79 346 41 31 (ausserhalb der Bürozeiten)
E-Mail: info@nebag.ch
Internet: www.nebag.ch
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    nebag
             c/o Baryon AG / General Guisan-Quai 36
             CH-8002 Zürich
Telefon:     +41 43 243 07 90
FAX:         +41 43 243 07 91
Email:       info@nebag.ch
WWW:         http://www.nebag.ch
Branche:     Finanzdienstleistungen
ISIN:        CH0005059438
Indizes:
Börsen:      Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange
Sprache:    Deutsch
Weitere Informationen unter:
http://