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HTI High Tech Industries AG // Einladung zur Hauptversammlung
Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung der HTI High Tech 
Industries AG(FN 173270 i, ISIN AT0000764626)
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 10. Juli 2013 um 10.00
Uhr im Werk Fohnsdorf der HTP High Tech Plastics GmbH,Eumigstrasse 6,
A-8753 Fohnsdorf, stattfindenden 15. ordentlichen Hauptversammlung 
ein.
T a g e s o r d n u n g
                                    s a m t
                    B e s c h l u s s v o r s c h l ä g e n
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012
(samt Anhang) mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Corporate 
Governance-Bericht sowie des Konzernabschlusses (nach IFRS) zum 31. 
Dezember 2012 mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes für das 
Geschäftsjahr 2012 und des Berichtes des Aufsichtsrates gemäß § 96 
AktG für das Geschäftsjahr 2012.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 
2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 
31. Dezember 2012 für das Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen 
Bilanzverlust in Höhe von EUR 33,701.346,06 auf neue Rechnung 
vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das 
Geschäftsjahr 2012.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Hauptversammlung möge die
Entlastung der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des 
Vorstands für diesen Zeitraum beschließen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge die
Entlastung der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des 
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum beschließen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Austria AG 
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, zum 
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013
zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe 
von Wandelschuldverschreibungen, mit denen Umtausch- und/oder 
Bezugsrechte auf auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft 
verbunden sind, auch verbunden mit einer Ermächtigung des Vorstands 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für 
die Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, und über bedingte 
Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Unterlegung
der Umtauschrechte von Inhabern von Wandelschuldverschreibungen der 
Gesellschaft und die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 
4(Grundkapital).
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung 
möge folgende Beschlüsse fassen:
a) Der Vorstand wird gem. § 174 Abs. 2 AktG ermächtigt, innerhalb von
fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des 
Aufsichtsrates, auch in mehreren Tranchen, 
Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- und/ oder 
Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 15.000.000 (fünfzehn 
Millionen) Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft 
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 15.000.000
(Euro fünfzehn Millionen)  gewähren bzw. vorsehen, auszugeben. Das 
Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die 
Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale sowie die Wertpapierbedingungen der
Wandelschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, 
Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, 
Wandlungszeitraum und/oder – zeitpunkt, Wandlungsrechte und/oder 
-pflichten, Wandlungsverhältnis sowie Wandlungspreis und Umtausch- 
und/oder Bezugsbedingungen zu bestimmen; der Ausgabebetrag darf nicht
unter dem anteiligen Betrag am Grundkapital liegen. Die Interessen 
der Gesellschaft, der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft sowie 
der Zeichner der Wandelschuldverschreibungen sind dabei angemessen zu
berücksichtigen.
b) Außerdem wird eine bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 159 Abs 2 Z. 1
AktG um bis zu EUR 15.000.000 (Euro fünfzehn Millionen) durch Ausgabe
von bis zu 15.000.000 (fünfzehn Millionen) Stück auf Inhaber lautende
Stammaktien beschlossen („Bedingtes Kapital 3“). Das bedingte Kapital
soll unter anderem auch zur Ausgabe von Aktien an Gläubiger von 
Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 AktG dienen, die unter 
Ausnützung der in dieser Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung 
von der Gesellschaft künftig ausgegeben werden können. Die bedingte 
Kapitalerhöhung soll nur soweit durchgeführt werden, als die 
Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von ihrem Umtausch- 
und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der
Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die 
weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung, 
insbesondere den Ausgabekurs, festzulegen; der Ausgabebetrag darf 
nicht unter dem anteiligen Betrag am Grundkapital liegen. Neu 
ausgegebene Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen 
Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft 
dividendenberechtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der
Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten 
Kapital ergeben, zu beschließen.
c) Aufgrund der Beschlussfassungen zu diesem Tagesordnungspunkt  
ergeben sich Änderungen der Satzung dergestalt, dass ein neuer Punkt 
4.5 eingefügt wird, der die folgende Fassung erhält:
„In der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juli 2013 wurde eine 
bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 159 Abs 2 Z. 1 AktG um bis zu EUR 
15.000.000 (Euro fünfzehn Millionen) durch Ausgabe von bis zu 
15.000.000 (fünfzehn Millionen) Stück auf Inhaber lautende 
Stammaktien zur Ausgabe an die Gläubiger der 
Wandelschuldverschreibung gemäß § 174 Aktiengesetz im Sinne des 
Hauptversammlungsbeschlusses vom 10. Juli 2013, die auf der Grundlage
der in dieser Hauptversammlung erteilten Zustimmung von der 
Gesellschaft ausgegeben werden, beschlossen („Bedingtes Kapital 3“). 
Die bedingte Kapitalerhöhung soll nur soweit durchgeführt werden, als
die Gläubiger der von der Gesellschaft begebenen 
Wandelschuldverschreibung von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die 
weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung, 
insbesondere den Ausgabekurs, festzulegen; der Ausgabebetrag darf 
nicht unter dem anteiligen Betrag am Grundkapital liegen. Neu 
ausgegebene Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen 
Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft 
dividendenberechtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der
Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten 
Kapital ergeben, zu beschließen.“
Unterlagen zur Hauptversammlung: Folgende Unterlagen liegen gemäß § 
108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 19. 
Juni 2013, am Sitz der Gesellschaft, Gruber & Kaja Straße 1, A-4502 
St. Marien, während der üblichen Geschäftszeiten (werktags 9:00 bis 
17:00 Uhr) zur kostenlosen Einsicht der Aktionäre auf:
a. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 samt Anhang und 
Lagebericht
b. Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2012
c. Konzernabschluss mit Konzernanhang und Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2012
d. Vorschlag für die Ergebnisverwendung zum Geschäftsjahr 2012
e. Bericht des Aufsichtsrates (§ 96 AktG) für das Geschäftsjahr 2012
f. Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6
g. Bericht des Vorstandes über den Ausschluss der Bezugsrechte gemäß 
§ 153 Abs 4 AktG zum Tagesordnungspunkt 6
h. Gegenüberstellung der Satzungsänderungen.
Diese Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der 
Hauptversammlung, somit ab 19. Juni 2013, ebenfalls auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.hti-ag.at „Hauptversammlung 
2013″ abrufbar. Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht 
gemäß § 114 AktG sowie die gegenständliche Einladung auffindbar.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG: 
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des 
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die 
Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein 
Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden. Die 
Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft
spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 
19. Juni 2013, zugehen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des 
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der 
Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur 
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge 
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des 
Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der 
Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der 
Hauptversammlung, somit spätestens am 01. Juli 2013, zugehen.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns 
sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder 
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, 
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert 
werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der 
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren 
Vorbereitungszeit bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung 
schriftlich an die Gesellschaft zu richten.
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während 
eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt 
werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils 
relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfür genügt eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Weitergehende Informationen über 
die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 
AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
www.hti-ag.at unter „Hauptversammlung 2013“.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und 
Fragen sind an die Gesellschaft in der gesetzlich vorgeschriebenen 
Form ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu 
übermitteln.
Per Post:
HTI High Tech Industries AG
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.
Gruber & Kaja Straße 1
4502 St. Marien
Per Telefax:
+43 (0) 7229/80400-2826
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.
Per E-Mail:
hauptversammlung@hti-ag.at
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Haupt-versammlung gemäß § 111 AktG: Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet 
sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des 
zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), 
somit nach dem Anteilsbesitz am 30. Juni 2013, 24:00 Uhr (MEZ). Zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem 
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag 
vor der Hauptversammlung, somit am 5. Juli 2013, 24.00 Uhr (MEZ) 
zugehen muss, und zwar ausschließlich unter einer der oben genannten 
Adressen.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz 
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in 
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung 
hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu 
enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der 
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie 
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer 
Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des 
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf 
den oben genannten Nachweisstichtag 30. Juni 2013 beziehen.
Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie 
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz 
AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht über ein 
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz 
der Kreditinstitute (z.B. SWIFT), dessen Teilnehmer eindeutig 
identifiziert werden können, entgegennimmt. Die Bestätigungen dürfen 
daher ausschließlich an eine der oben angeführten Anschriften 
gesendet werden.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG: 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum 
Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der 
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär 
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in 
Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied 
des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als 
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche 
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem 
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so 
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung 
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der 
Gesellschaft www.hti-ag.at unter „Hauptversammlung 2013“ zur 
Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer 
beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht 
muss der Gesellschaft spätestens am 9. Juli 2013 bis 15:00 Uhr 
ausschließlich an eine der oben genannten Adressen zugegangen sein 
und wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der 
Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der 
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtzahl der Aktien: Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass
das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung in 45.583.944 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien
zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 
beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
45.583.944 Stück.
Einlass: Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 9:30 Uhr. Die 
Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur 
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein 
amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
vorzuzeigen ist.
St. Marien, am 17. Juni 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
HTI High Tech Industries AG
Isabella Steinmayr
Tel:   +43 (0) 7229 80400 – 2800
Fax:   +43 (0) 7229 80400 – 2880
office@hti-ag.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    HTI High Tech Industries AG
             Gruber & Kaja Straße 1
             A-4502 St. Marien bei Neuhofen
Telefon:     +43(0)3862/304-8562
FAX:         +43(0)3862/304-7598
Email:       ir@hti-ag.at
WWW:         http://www.hti-ag.at
Branche:     Holdinggesellschaften
ISIN:        AT0000764626
Indizes:     WBI, mid market
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch
Weitere Informationen unter:
http://