EANS-Hauptversammlung: Rath AG / Einladung zur Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rath Aktiengesellschaft
1015 Wien, Walfischgasse 14
FN 83203 h / ISIN AT0000767306

Einladung zur 27. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 1. Juni 2016,
um 10:00 Uhr, im Raum „Sky Hall“, wolke 19, ARES TOWER, Donau City
Straße 11, 1220 Wien stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der
Rath Aktiengesellschaft ein. TAGESORDNUNG 1.Vorlage des
Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht,
des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015
2.Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 3.Beschlussfassung
über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015 4.Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
5.Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2015 6.Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 7.Wahl in den
Aufsichtsrat

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 11.Mai
2016 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14, Abteilung Investor
Relations, auf: – Jahresabschluss mit Lagebericht, –
Corporate-Governance-Bericht, – Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht, – Vorschlag für die Gewinnverwendung, – Bericht
des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2015; –
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7 – Erklärungen der
zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Person betreffend ihrer
fachlichen Qualifikation, ihrer beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen, sowie der
vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 11.Mai 2016
außerdem im Internet (www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen)
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
11.Mai 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 20.Mai 2016 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 513 44 27-87, postalisch
an Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, oder
per E-Mail [ir@rath-group.com], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 (2) AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden.

Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 22.Mai 2016 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die
der Gesellschaft spätestens am 27.Mai 2016 ausschließlich unter einer
der nachgenannten Adressen zugehen muss. Per Post: Rath
Aktiengesellschaft Investor Relations Walfischgasse 14 A-1015 Wien
per Telefax:+43(1)513 44 27-87 per E-Mail: RathHV2016@nhp.at per
SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306
in Text angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: – Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), –
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, – Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder die
international gebräuchliche Wertpapierkennnummer, – Depotnummer bzw.
eine sonstige Bezeichnung, – Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag, 22.Mai 2016 beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die
Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Sofern die Vollmacht
am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht persönlich
übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der
Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen: Per
Post: Rath Aktiengesellschaft Investor Relations Walfischgasse 14
A-1015 Wien Per Telefax: +43 (1) 513 44 27-87 Per E-Mail:
RathHV2016@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in Text angeben)
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung Ein
Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen abrufbar. Hat ein Aktionär
seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es,
wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten
gelten sinngemäß auch für deren Widerruf.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch
mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der
Einberufung 1,500.000 Aktien. Übertragung der Hauptversammlung im
Internet

Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

Wien, im April 2016
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Andreas Pfneiszl (ir@rath-group.com)

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Rath AG
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
Telefon: +43 1 513 4427-0
FAX: +43 1 513 4428-87
Email: info@rath-group.com
WWW: www.rath-group.com
Branche: Feuerfestmaterialien
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Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch