Ehemalige Mehrheitsaktionäre von Yukos bemühen sich trotz niederländischen Gerichtsurteils weiterhin weltweit um Zuteilung von 50 Milliarden US-Dollar

Am 20. April 2016 gab das Bezirksgericht Den Haag der Berufung der
Russischen Föderation gegen das historische Schiedsurteil von 2014
statt, das die Russische Föderation angewiesen hatte, den ehemaligen
Mehrheitsaktionären von Yukos 50 Milliarden US-Dollar zu zahlen.

In seiner Entscheidung gab das Bezirksgericht an, dass der
Schiedsspruch nicht gültig sei, da die Russische Föderation nicht an
die vorläufige Anwendung von Artikel 26 des Energiecharta-Vertrags
gebunden sei, der das Schiedsangebot enthalte, obwohl Russland seiner
vorläufigen Anwendung gemäß Artikel 45 des Vertrags zugestimmt habe.

Tim Osborne, Direktor von GML, dem Unternehmen, das indirekt die
Mehrheit der Yukos-Anteile hielt, kommentierte die Entscheidung so:
„Wir unterstützen völlig den Beschluss von 2014 für die politisch
motivierte Vernichtung von Yukos. Wir fechten das heutige unerwartete
Urteil des Gerichts in Den Haag an und sind völlig sicher, dass
Gesetz und Gerechtigkeit schließlich triumphieren.“

Marnix Leijten, Partner in der in Amsterdam ansässigen Kanzlei De
Brauw Blackstone Westbroek, der im Verfahren in Den Haag die
Klägerseite vertritt, sagte: „Das Bezirksgericht hat den Mechanismus
der vorläufigen Anwendung des Energiecharta-Vertrags sowie der
relevanten russischen Gesetze falsch ausgelegt. Ich bin mir sicher,
dass diese Entscheidung im Laufe der Zeit korrigiert werden wird.“

Emmanuel Gaillard, Leiter der internationalen Gruppe für
Schiedsgerichtverfahren bei Shearman & Sterling LLP, der als
führender Berater im Schlichtungsverfahren aufgetreten war, fügte
hinzu: „Das Schiedsgericht war aus drei hochkalibrigen Experten für
internationales Recht zusammengesetzt, die alle zu demselben Schluss
gekommen waren. Ich bin mir sicher, dass die heutige Entscheidung in
der Berufung aufgehoben wird.“

Yas Banifatemi, der für den Bereich öffentliches internationales
Recht bei Shearman & Sterling LLP zuständige Partner, erklärte: „Die
Kläger werden ihre weltweiten Bemühungen fortführen, die
internationalen Verpflichtungen der Russischen Föderation
durchzusetzen, welche das Schiedsgericht anerkannt hatte. Gemäß dem
New Yorker Übereinkommen 1958 steht es den Vollstreckungsgerichten
frei, den Schiedsspruch selbst zu prüfen, unabhängig davon, wie sich
die niederländischen Gerichte zu der Sache äußern.“

Unmittelbar nach der Entscheidung bestätigten die Kläger, dass sie
ihr Recht auf Berufung beim Berufungsgericht Den Haag wahrnehmen
würden; währenddessen werden die Anerkennungs- und
Vollstreckungsverfahren in Bezug auf den Schiedsspruch von
verschiedenen Gerichtsbarkeiten fortgesetzt, darunter in den
Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich, Belgien, Deutschland
und Indien.

Hinweis an den Herausgeber:

Am 18. Juli 2014 erklärte eine Schiedsgerichtssitzung in Den Haag
unter Leitung des Ständigen Schiedshofs einstimmig, dass die
Russische Förderation mit der Zerschlagung des Yukos-Erdölkonzerns
und der Aneignung seines Vermögens ihre internationalen
Verpflichtungen gemäß dem Energiecharta-Vertrag verletzt habe, und
sprach den ehemaligen Mehrheitsaktionären von Yukos eine
Entschädigung von 50 Milliarden US-Dollar zu. Dies war und ist der
Schiedsspruch mit dem bei weitem höchsten Wert, der jemals von einem
Schiedsgericht erteilt wurde.

Die Enteignung von Yukos erfolgte in einer Reihe von Schritten,
indem etwa das Unternehmen handlungsunfähig gemacht wurde
(insbesondere durch die Festnahme, Inhaftierung und Belästigung
seiner Geschäftsführung und Mitarbeiter), ein Vorwand zur Übernahme
des Vermögens des Unternehmens gefunden wurde (die fälschliche
Anschuldigung, es lägen über 24 Milliarden US-Dollar an
Steuerschulden vor), und unter diesem Vorwand das Vermögen von Yukos
nach und nach weggenommen wurde (angefangen mit Yuganskneftegaz, dem
Kronjuwel von Yukos); später wurden dann alle wichtigen
Vermögenswerte des Unternehmens an das russische Staatsunternehmen
Rosneft übertragen. Die Aktionen der Russischen Föderation
kulminierten in der Liquidierung von Yukos im November 2007 und der
vollständigen und kompletten Aberkennung der Beteiligungen der
Yukos-Kläger.

Das Schiedsgericht erklärte damals: „Yukos war Gegenstand einer
Reihe politisch motivierter Angriffe durch die russischen Behörden,
die schließlich zu seiner Zerstörung führten“, wobei es das Ziel der
Russischen Föderation gewesen sei, „Yukos in den Konkurs zu treiben,
sein Vermögen einem staatlich kontrollierten Unternehmen zuzuweisen
und [den russischen Geschäftsmann und ehemaligen Yukos-Vorsitzenden
Michail Chodorkowski] zu inhaftieren, als dieser sich als möglicher
politischer Konkurrent zu erweisen begann.“

Dem Schiedsgericht saß Yves Fortier vor, ein führender
Schiedsrichter und ehemaliger kanadischer Vertreter im
UN-Sicherheitsrat und Ratspräsident. Die Russische Föderation
ernannte Richter Stephen Schwebel, den ehemaligen Präsidenten des
Internationalen Gerichtshofs, während die Kläger Dr. Charles Poncet,
Partner bei CMS von Erlach Poncet Ltd. in Genf beriefen.

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