
Ehrenamtliches Engagement gehört in der Altenpflege zum Alltag. Beispiele hierfür sind kulturelle Angebote und zusätzliche Betreuung. Eine geförderte Aufwandsentschädigung erhalten aber nur Personen, die sich in Pflegeeinrichtungen der Wohlfahrtsverbände engagieren. Private Einrichtungen bleiben außen vor.
„Die Förderung von ehrenamtlichem Engagement an der Rechtsform des Unternehmens festzumachen, ist nicht nur für die Betroffenen ungerecht, sondern eine handfeste Verzerrung des Wettbewerbs. Gleiches muss auch gleich behandelt werden“; fordert BDWi-Präsident Michael H. Heinz.
„Wir werden deutschlandweit gut mit Pflegedienstleistungen versorgt. Das ist nur möglich, weil der Wettbewerb funktioniert. Privatwirtschaftliche Unternehmen sichern bereits heute die Hälfte der pflegerischen Infrastruktur in Deutschland. Die Ausweitung der einseitigen Förderung von Pflegedienstleistern in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände ist für die betroffenen Unternehmer ein Tritt ins Kreuz. Wenn die Bundesregierung ehrenamtliches Engagement fördert, dann doch bitte auch für alle“, macht Heinz deutlich.
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