12. Handelsblatt Jahrestagung „Praxisforum
Konzernsteuerrecht“ 4. und 5. Juni 2013, Kameha Grand Bonn
http://bit.ly/ksrecht2013
Nach langem Ringen hat der Bundesrat im Februar einem neuen Gesetz
zur Unternehmensbesteuerung zugestimmt. Die Länder stellen den
deutschen Firmen damit vor allem eines in Aussicht: unkompliziertere
und rechtssicherere Steuerregeln. Die sogenannte „kleine
Organschaftsreform“ beinhaltet unter anderem den Wegfall des
doppelten Inlandsbezuges sowie entschärfte Regeln für die
Durchführung von Gewinnabführungsverträgen (GAV). Wie sich die
versprochenen Vereinfachungen nun in der Praxis niederschlagen,
diskutieren Steuerexperten am 4. und 5. Juni 2013 auf der 12.
Handelsblatt Jahrestagung „Praxisforum Konzernsteuerrecht“ in Bonn.
Nach Ansicht von Volker Schmidt-Fehrenbacher, Leiter der Abteilung
Steuern bei der Vodafone Holding GmbH, rückt mit der Reform nun die
richtige Durchführung von GAVs stärker ins Scheinwerferlicht. In
seinem Vortrag stellt der Experte den Handlungsbedarf für bestehende
GAVs dar und diskutiert Praxisfragen aus dem neuen
Feststellungsverfahren. Fragen zur Interpretation der aktuellen
Gesetzgebung können Tagungsteilnehmer direkt an Andreas Benecke
richten: Der Referent für Unternehmensbesteuerung beim
Bundesministerium der Finanzen steht während der Veranstaltung als
Kommentator zur Verfügung. „Das Konzernsteuerrecht im Wahljahr
bedeutet eine zusätzliche Herausforderung für die
Konzernsteuerpraktiker“, warnt Prof. Dr. Andreas Schumacher von der
Kanzlei Flick Gocke Schaumburg. „Zu den Entwicklungen in
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung kommt nun die
Unsicherheit über die zukünftige Steuerpolitik, vor allem bei der
Vermögensteuer, hinzu.“ Schumacher wird als Vorsitzender durch die
Tagung führen und in einem Fachvortrag aktuelle Fragen des
Umwandlungssteuerrechts klären.
„Einen Teilbetreib herzustellen, den man steuerneutral abspalten
oder einbringen will, ist in der täglichen Praxis aufgrund der
gestiegenen Anforderungen seitens der Finanzverwaltung schwierig.
Problematisch ist auch die Weiterumwandlung nach einer erfolgten
Einbringung, also z.B. eine nachfolgende Verschmelzung oder
Spaltung“, sagt Dr. Sebastian Benz, Rechtsanwalt und Partner bei
Linklaters LLP. Auf der Handelsblatt-Tagung wird er seinen Standpunkt
näher erläutern. Aus der Unternehmenspraxis steuern außerdem Mathias
Gerner, Leiter der Hauptabteilung Steuern bei Dr. August Oetker,
Bernd Jonas, Leiter Corporate Taxes & Customs bei ThyssenKrupp und
Dr. Christian Kaeser, Global Head of Taxes bei Siemens ihre Ansichten
bei.
Über Änderungen bei der Grunderwerbssteuer in Konzernen informiert
Dr. Stefan Behrens, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner bei
Clifford Chance. Er spricht über Grundstücksübertragungen gegen
Entgelt unter dem Verkehrswert sowie über Begünstigungen von
Umwandlungen durch § 6a GrEStG.
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