In den Tarifverhandlungen zwischen ver.di/EVG und den
Sparda-Banken haben die Verhandlungspartner in der vierten Verhandlungsrunde
eine umfassende Einigung erzielt. Nach der in der Nacht von Dienstag auf
Mittwoch von Vertretern der Arbeitnehmer- sowie Arbeitgeberseite unterzeichneten
Abschlussvereinbarung sollen die Gehaltssätze für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der genossenschaftlichen Sparda-Banken zum 1. Januar 2020 um 2,6 %
steigen. Die monatlichen Vergütungen für Auszubildende werden zum gleichen
Zeitpunkt jeweils um 60 Euro brutto erhöht. Zum ersten Mal wird den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerdem die Möglichkeit eingeräumt, statt der
Anhebung der monatlichen Gehaltssätze für die Laufzeit des neuen Tarifvertrages
zusätzlichen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Dies entspricht bei einer
Vollzeitbeschäftigung für das Kalenderjahr 2020 sechs und für das Jahr 2021
anderthalb zusätzlichen Urlaubstagen. Diese Regelung gilt nicht für
Auszubildende.
Weitere wesentliche Punkte der Einigung sind
– die Zahlung einer einmaligen Erholungsbeihilfe für das
Kalenderjahr 2020 in Höhe von 156 Euro netto für Beschäftigte
sowie 78 Euro netto für Auszubildende, die zum Stichtag
01.01.2020 in einem aktiven, ungekündigten Arbeits- bzw.
Ausbildungsverhältnis stehen,
– die Möglichkeit, durch freiwillige Vereinbarung auf
Betriebsebene auch im Jahr 2021 eine Erholungsbeihilfe zu
zahlen,
– die Verlängerung der Rahmenregelung zu Langzeitkonten sowie des
Altersteilzeittarifvertrags bis zum 31. Dezember 2024.
Zum Durchbruch in den Verhandlungen erklären die Vertreter von ver.di, Dr.
Franziska Bruder, und EVG, Pierre Reyer: „Angesichts der in den letzten Jahren
gestiegenen Arbeitsintensität und des großen Engagement der Beschäftigten für
ihre Häuser freuen wir uns, dass es mit dem Sparda-Wahlmodell nun einen
verbindlichen Anspruch für jede/n Beschäftigte/n gibt, anstelle der guten
Gehaltserhöhung von 2,6 % zusätzlichen Urlaub zu nehmen. Sechs zusätzliche
Urlaubstage in 2020 und nochmal 1,5 Tage für die Zeit Januar bis März 2021
stellen eine Größenordnung dar, mit der Beschäftigte sinnvoll Freizeit und
Erholung planen können. Das haben sie sich verdient! Die Häuser leben vom
Einsatz und der Motivation ihrer Beschäftigten. Daher sollte in sie genauso
investiert werden wie in notwendige Veränderungen der IT.“
Der Verhandlungsführer der Sparda-Banken und Vorstand der Sparda-Bank Augsburg,
Ralph Puschner, erklärt: „Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen, mit denen
sich die Bankenbranche insgesamt konfrontiert sieht, haben wir mit den
Verhandlungspartnern von ver.di und EVG eine Einigung erarbeitet, die auf der
einen Seite für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine ausdrückliche
Anerkennung für ihre guten Leistungen und ihr großes Engagement darstellt und
die auf der anderen Seite für die Arbeitgeberseite vertretbar ist. Zudem ist es
gelungen, wieder einen einheitlich geltenden Tarifvertrag für die gesamte Gruppe
der Sparda-Banken zu vereinbaren. Auch dies ist als Erfolg der
Verhandlungspartner zu bewerten.“
Puschner weiter: „In einer von der Negativzinspolitik der EZB geprägten
Niedrigzinsphase und vor dem Hintergrund notwendiger Investitionen der Banken in
die IT-Infrastruktur, die Digitalisierung sowie in die Anpassung des
Geschäftsmodells waren die Verhandlungen sowohl für die Vertreter von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen sicher nicht einfach. Wir bedanken
uns daher bei den Verhandlungsführern von ver.di und EVG für die in der Sache
intensiv geführten, am Schluss aber von gegenseitigem Verständnis geprägten
Verhandlungen, die ein faires Ergebnis für beide Seiten gebracht haben.“
Der Gehaltstarifvertrag soll rückwirkend zum 1. August 2019 in Kraft treten und
hat eine Laufzeit bis mindestens 31. März 2021.
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