Wienerberger AG / Einladung zur 141. ordentlichen Hauptversammlung verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Einladung
zu der am Donnerstag, den 20. Mai 2010, um 11:00 Uhr
im Saal F – Ebene Gelb des Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220
Wien, stattfindenden
141. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 und
des mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichtes, des
Corporate-Governance-Berichtes, des Konzernabschlusses über das
Geschäftsjahr 2009 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2009
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2010
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien
6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur Anpassung
an geänderte gesetzliche Bestimmungen (Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009)
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 29. April 2010 zur Einsichtnahme durch
die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1100 Wien,
Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, während der üblichen Geschäftsstunden
Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr und Freitag zwischen 9.00 und
15.00 Uhr, auf:
* Geschäftsbericht 2009 samt IFRS-Konzernabschluss 2009 und
Konzernlagebericht, Jahresabschluss 2009 samt Lagebericht,
Corporate-Governance-Bericht und Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2009
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6
* Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5
* Satzungsgegenüberstellung
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular
für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind
spätestens ab 29. April 2010 außerdem im Internet unter www.wienerberger.com
aufliegen.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Aufgrund der Änderungen des AktG durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009
finden die Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der Hauptversammlung,
die Hinterlegung der Aktien für die und die Teilnahme- und Stimmberechtigung an
der Hauptversammlung keine Anwendung.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am
10. Mai 2010, 24:00 Uhr MEZ (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in Schriftform, die der
Gesellschaft spätestens am 17. Mai 2010 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 53
Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
.pdf-Format als Anhang)
Per Post: Wienerberger AG, Investor Relations, z. Hd. Frau Mag. Barbara
Braunöck, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien
Depotbestätigungen per SWIFT werden nicht entgegen genommen.
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag die schriftliche Bestätigung eines
österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am 17. Mai
2010 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zugehen muss. Für
den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend Ausgeführte sinngemäß
(mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem
Vollmitgliedsstaat der OECD in Schriftform auszustellen und hat folgende Angaben
zu enthalten:
1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code);
2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706) des
Aktionärs;
4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;
5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag (10. Mai 2010, 24:00 Uhr MEZ) beziehen.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden.
Die Übermittlung der Depotbestätigung bei depotverwahrten Inhaberaktien bzw.
einer schriftlichen Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars bei
nicht depotverwahrten Inhaberaktien gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die Aktien
nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in
Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 53
Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
Anhang)
Per Post: Wienerberger AG, Investor Relations, z. Hd. Frau Mag. Barbara
Braunöck, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien
Persönlich: Bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es
ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.wienerberger.com
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens bis 19. Mai 2010, 16:00
Uhr MEZ bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
auch für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderes Service stehen den Aktionären folgende Personen bzw.
Institutionen als unabhängige Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung:
* Herr Dr. Michael Knap, c/o Interessenverband für Anleger (IVA),
Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, T: +43 664 2138740, michael.knap@iva.or.at;
* Herr Mag. Markus Rohrer, c/o Notar Dr. Bernhard Kirchl, Gatterburggasse
10, 1190 Wien, T: +43 1 368 26 58, notar.kirchl@utanet.at;
* BROADRIDGE Investor Communication Solutions Inc., 51 Mercedes Way, Edgewood,
NY 11717, USA, www.proxyedge.com;
Hierfür sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com
Auch bei Bevollmächtigung der genannten unabhängigen Stimmrechtsvertreter ist
die Vollmacht wie oben beschrieben an die Gesellschaft zu senden.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter „Nachweisstichtag und
Teilnahme an der Hauptversammlung“ beschrieben sind, zu erfüllen haben. Aufgrund
der Novellierung des AktG ist eine anonyme Teilnahme als „Fremdbesitz“ nicht
mehr zulässig.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
(Erfordernis der Unterschrift durch alle Antragsteller) spätestens am 29. April
2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Wienerberger AG, General
Secretary, z. Hd. Herrn Mag. Bernd Braunstein, Wienerberg City, Wienerbergstraße
11, 1100 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können zu jedem
Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 10. Mai 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 (0)1 8900 500 53 oder postalisch an Wienerberger AG, General Secretary, z.
Hd. Herrn Mag. Bernd Braunstein, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, 1100
Wien, zugeht. Für den Nachweis des Aktienbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionärsrechts genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen
sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung
Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das Auskunftsrecht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns
sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Weitergehende Information über die Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.wienerberger.com
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 117.526.764,– und ist eingeteilt in 117.526.764 auf Inhaber
lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 21. April
2010 1.113.603 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zu
vorangeführtem Zeitpunkt 116.413.161.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer
sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Bitte
bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Wien, im April
2010
Der Vorstand
[HUG#1406498]
— Ende der Mitteilung —
Wienerberger AG
Wienerbergstraße 11 Wien Österreich
WKN: 83170;ISIN: AT0000831706;
Einberufung: http://hugin.info/132489/R/1406498/360022.pdf
Beschlussvorschläge: http://hugin.info/132489/R/1406498/360024.pdf
Vorstandsbericht: http://hugin.info/132489/R/1406498/360023.pdf