Eltern in Not: Wer betreut mein Kind? / Alternative Babysitting – die besten Tipps und Tricks (FOTO)

Eltern in Not: Wer betreut mein Kind? / Alternative Babysitting – die besten Tipps und Tricks (FOTO)
 

In Deutschland mangelt es an Kinderbetreuung: Bundesweit fehlen
215.000 Betreuungskräfte für Kitas und über 650.000 Hortplätze für
Grundschüler. Eltern suchen deshalb händeringend nach Alternativen –
etwa die Großeltern, einen Babysitter oder die Nachbarn. Doch wer
zahlt, wenn dann etwas kaputt geht oder jemand zu Schaden kommt? Die
Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) klären auf.

Wenn was schief geht

Beschädigt der Gelegenheits-Babysitter während der Betreuungszeit
das Eigentum der Familie oder verletzt sich das Kind versehentlich,
muss er in der Regel dafür geradestehen – auch finanziell. Dabei ist
es egal, ob es die Oma, der Nachbar oder ein Freund der Familie ist.
Gerade für diejenigen, die solchen Tätigkeiten ausüben, ist eine
private Haftpflichtversicherung besonders sinnvoll. Denn gerade bei
Verletzungen können die Folgekosten schnell in die Höhe gehen.
Wichtig dabei: Unbedingt überprüfen, ob auch die Betreuung fremder
Kinder im Versicherungsschutz mit abgedeckt ist.

Bei Missgeschicken, die dem Babysitter gegenüber anderen
passieren, kann auch die Haftpflichtversicherung der Eltern des
betreuten Kindes greifen. Etwa, wenn der Nachbar über das im
Treppenhaus geparkte Skateboard des Babysitters stolpert.
Voraussetzung: In der bestehenden Haftpflichtversicherung der Familie
sind explizit Personen mitversichert, die im eigenen Haushalt oder
Garten arbeiten. Also am besten vorher noch mal nachschauen. Wer auf
Nummer Sicher gehen will, sollte die Vertragsdetails von einem
professionellen Berater prüfen lassen. Er hilft auch, den Schutz
gegebenenfalls optimal anzupassen.

Wie ist das mit der offiziellen Anmeldung?

Ist die Kinderbetreuung nicht nur ein Freundschaftsdienst, sondern
erhält der Babysitter eine Bezahlung, ist dies
rentenversicherungspflichtig und muss angemeldet werden. Liegen die
gesamten Verdiensteinkünfte unter 450 Euro monatlich, zählt die
Tätigkeit als Minijob und die Eltern des betreuten Kindes müssen ihn
bei der Minijob-Zentrale benennen.

Da es sich um einen Privathaushalt handelt, ist hiermit
ausnahmsweise auch automatisch die Meldung für die gesetzliche
Unfallversicherung erfüllt. „Sie schützt gegen die Folgekosten, wenn
sich der Babysitter während der Betreuungszeit oder auf dem Hin- und
Rückweg verletzt“, erklären die Experten der DVAG. Mit dem
sogenannten Haushalts-Check werden dann die Beiträge zur
Unfallversicherung von 1,6 Prozent zusammen mit den anderen Abgaben
von der Minijob-Zentrale berechnet und eingezogen.

Tipps für die passende Babysitter-Auswahl:

– Erster Eindruck: auf gepflegtes Äußeres und Pünktlichkeit achten
– Alter: Erfahrung ja, Mindestalter nein
– Nachweis: Sicherheit gibt ein „Babysitter-Diplom“ (z.B. vom
Deutschen Roten Kreuz)
– Probezeit: eine Kennenlernstunde zeigt, ob–s passt

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Mit rund 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe über 8 Mio. Kunden zu
den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist
Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Sie bietet
umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz „Vermögensaufbau
für jeden!“. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten
finden Sie unter www.dvag.de

Pressekontakt:
Ihre Deutsche Vermögensberatung
Wilhelm-Leuschner-Straße 24
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
www.dvag.com

Original-Content von: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG, übermittelt durch news aktuell