Ende 2018 waren bei den Behörden in Deutschland rund 32 800
Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gültig angemeldet.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten 1 600
Prostitutionsgewerbe eine erteilte oder vorläufige Erlaubnis nach dem seit 1.
Juli 2017 geltenden Gesetz. Die Ergebnisse basieren teilweise auf noch im Aufbau
befindlichen Verwaltungsstrukturen. Dies schränkt die Aussagekraft der Daten
ein.
Knapp ein Fünftel der angemeldeten Prostituierten besitzen die deutsche
Staatsangehörigkeit
Von den 32 800 angemeldeten Prostituierten waren 25 000 (76 %) 21 bis 44 Jahre
alt. 5 700 (17 %) waren 45 Jahre oder älter und 2 000 (6 %) waren zwischen 18
und 20 Jahren alt. 6 200 Prostituierte (19 %) hatten die deutsche
Staatsangehörigkeit. Die drei häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten der
Prostituierten waren die rumänische mit 11 400 (35 % aller angemeldeten
Prostituierten), die bulgarische mit 3 200 (10 %) und die ungarische mit 2 400
(7 %).
Zum Jahresende 2018 wurden 1 600 Prostitutionsgewerbe aufgrund einer erteilten
oder vorläufigen Erlaubnis nach dem ProstSchG betrieben. Bei 1 530 (96 %) der
gemeldeten Prostitutionsgewerbe handelte es sich um Prostitutionsstätten (zum
Beispiel Bordelle). Auf Prostitutionsvermittlungen, -fahrzeuge und
-veranstaltungen entfielen zusammen 70 (4 %) der Erlaubnisse.
Hinweise zur Aussagekraft der Statistik – Verwaltungsstrukturen zum Teil noch im
Aufbau
Die Ergebnisse der Statistik nach dem ProstSchG basieren auf den Angaben der
zuständigen Behörden und den zugehörigen Verwaltungsvorgängen. Für die
Prostituierten besteht laut Gesetz Anmeldepflicht und für die
Prostitutionsgewerbe Erlaubnispflicht. Die Statistik wurde im Berichtsjahr 2017
zum ersten Mal durchgeführt. Allerdings war zum Stichtag 31.12.2017 in einigen
Bundesländern beziehungsweise Kreisen oder Gemeinden noch keine Anmeldung oder
Genehmigung einer Prostitutionstätigkeit oder eines Prostitutionsgewerbes
möglich. So waren Ende 2017 bundesweit rund 7 000 Prostituierte bei den Behörden
gültig angemeldet. Die Zahl der erlaubten Prostitutionsgewerbe betrug 1 350. Zum
Berichtsjahr 2018 wurden erstmals aus allen Bundesländern Verwaltungsvorgänge
gemeldet. Dennoch basiert die Statistik zum Jahresende 2018 zum Teil auf noch im
Aufbau befindlichen Verwaltungsstrukturen. Dies schränkt die Aussagekraft der
Daten ein. Da die Statistik die Verwaltungsvorgänge auf Basis des ProstSchG
abbildet, können auch bei späteren Erhebungen keine Angaben über nicht
angemeldete Gewerbe und Prostituierte gemacht werden.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Weitere Auskünfte:
Prostituiertenschutzstatistik,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 85 46
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/32102/4450319
OTS: Statistisches Bundesamt
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell