Zu der nun doch von der Bundesregierung erwogenen Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur steuerlichen Foerderung energetischer Sanierungsmassnahmen an Wohngebaeuden erklaert die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:
Die SPD hat sich stets fuer eine staerkere Foerderung der energetischen Gebaeudesanierung ausgesprochen. Die SPD-gefuehrten Laender haben bereits am 8. Juli im Bundesrat einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz der Bundesregierung zur Foerderung der energetischen Gebaeudesanierung eingebracht. Dieser Antrag wurde von Schwarz-Gelb nicht unterstuetzt und fand keine Mehrheit.
Die Bundesregierung haette ihrerseits seit dem 8. Juli den Vermittlungsausschuss anrufen koennen. Sie blieb aber untaetig und hat bislang ein Scheitern ihres Gesetzes in Kauf genommen.
Erst die anhaltenden Forderungen aus Umweltverbaenden und Wirtschaft sowie die Ankuendigung der Opposition, eine Anrufung durch den Bundestag zu beantragen, setzt Schwarz-Gelb nun unter Druck.
Die SPD fordert eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, um verbesserte Foerderanreize fuer die energetische Gebaeudesanierung zu schaffen. Dabei muss die von der Bundesregierung vorgesehene steuerliche Foerderung gerechter und effizienter ausgestaltet werden. Wegen ihrer Progressionsabhaengigkeit fuehren die von Schwarz-Gelb geplanten Massnahmen dazu, dass Spitzenverdiener hoeher als Bezieher durchschnittlicher Einkommen gefoerdert werden. Dies ist nicht nur ungerecht, sondern auch ineffizient. Gerade die einkommensschwaecheren Wohneigentuemer, die auf eine hoehere Foerderung besonders angewiesen sind, profitieren nach dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz am geringsten. Die SPD wird sich in einem Vermittlungsverfahren deshalb fuer die Einfuehrung eines von der Steuerprogression unabhaengigen Foerdervorteils einsetzen.
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