Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung einen Gesetzentwurf beraten, mit dem die Bundesregierung freiwillig Versicherte entlasten will, die bei ihrer Krankenversicherung aufgrund von Beitragsrückständen verschuldet sind. Sie zeigen sich mit den Plänen weitgehend einverstanden. Der Bundesrat will allerdings prüfen lassen, wie Ungleichbehandlungen von Alt- und Neuschuldnern zu vermeiden sind und mitversicherte Kinder im Notlagentarif ausreichenden Krankenversicherungsschutz erhalten können.
Der Gesetzentwurf soll für freiwillig in der GKV Versicherte die Zinsen für Beitragsschulden auf ein Prozent statt der bisher geltenden fünf Prozent herabsetzen. Zudem ist ein neuer Notlagentarif in der PKV vorgesehen.
Bundesrat | Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de