Zum Jahresbeginn 2014 ergeben sich in der
gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Entwicklungen, auf die
die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hinweist.
Beitragsbemessungsgrenze steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt in
den alten Bundesländern von monatlich 5.800 auf 5.950 Euro und in den
neuen Bundesländern von 4.900 auf 5.000 Euro.
Anhebung der Altersgrenzen wegen Rente mit 67
Auf dem Weg zur Rente mit 67 steigen die Altersgrenzen um einen
weiteren Monat. Versicherte, die 1949 geboren sind und für die keine
Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze
mit 65 Jahren und drei Monaten.
Beitragssatz
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll ab 1.
Januar 2014 weiter 18,9 Prozent betragen. Ein entsprechender
Gesetzentwurf ist am 19. Dezember 2013 in den Deutschen Bundestag
eingebracht worden. Das Gesetz soll rückwirkend in Kraft gesetzt
werden.
Freiwillige Versicherung
Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung wird in den alten
und neuen Bundesländern voraussichtlich weiter 85,05 Euro im Monat
betragen. Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte wird
voraussichtlich von 1.096,20 Euro auf 1.124,55 Euro pro Monat
steigen. Die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Versicherung ist
anhängig von der Entwicklung des Beitragssatzes in der
Rentenversicherung.
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