Heribert Karch, Geschäftsführer des
Versorgungswerks MetallRente, bewertete den nun vorliegenden Entwurf
des Betriebsrentenstärkungsgesetzes als Schritt in die richtige
Richtung. „Die Betriebsrente muss noch stärker in die Breite kommen,
noch mehr Menschen erreichen“, sagte Karch in Berlin. „Nach 15 Jahren
Erfahrung liegt es auf der Hand, dass die Tarifpartner hierzu ein
starkes Instrumentarium benötigen.“
650.000 Betriebsrentenzusagen zählt MetallRente inzwischen. „Jeder
hat damit ein werthaltiges Rentenversprechen erworben“, so Karch
weiter.
„Für MetallRente sind die nun vorgelegten Vorschläge des
Referentenentwurfs machbar. Auch in der jetzigen Architektur des
Versorgungswerks könnten wir einen Tarifvertrag auf der Basis dieses
neuen Gesetzes mit Zielrenten umsetzen“, erklärte der MetallRente
Geschäftsführer.
Von großer Bedeutung sei, dass die Anrechnung zusätzlicher
Altersvorsorgeanstrengungen auf die Grundsicherung endlich
abgemildert werde; ein wichtiger Schritt, um die betriebliche
Altersversorgung für alle attraktiver zu machen.
Ebenso positiv bewertet Karch die Zuschussförderung zugunsten
niedrigerer Einkommen. Der Gesetzesentwurf nehme wichtige Ideen der
Reformdiskussion der vergangenen Monate auf. Er bleibe in manchen
Punkten jedoch auch hinter den Erwartungen zurück.
Die im Frühjahr veröffentlichte MetallRente Studie „Jugend,
Vorsorge, Finanzen“ habe eine Plattform zur Diskussion verschiedener
Vorschläge zu notwendigen weitergehenden Schritten für eine
nachhaltige Alterssicherung geboten:
– Die Beitragslast auf Betriebsrenten müsste gerechter werden. Die
Betriebsrenten werden seit 2004 mit vollen Beiträgen zur Kranken-und
Pflegeversicherung belastet – eine gravierende Änderung der
ursprünglichen Förderung. Die beschädigte Symmetrie von jetzt
vorgelagerter Entlastung und nachgelagerter Belastung muss wieder
hergestellt werden.
– Gerade dem Mittelständler, der solche Dinge möglichst einfach
organisieren möchte, sollte es der steuerliche Rahmen erleichtern,
Betriebsrenten für alle Einkommensgruppen anzubieten, und zwar mit
nur einem Modell. Eine Ausweitung des Förderrahmens auf nur 7% der
BBG wird diesem Erfordernis in keiner Weise gerecht.
– Zudem setzt die Beitragslast auf 3% der steuerlichen Veranlagung
die Ungerechtigkeiten fort. Nur höhere Einkommen bleiben damit von
doppelten Beitragslasten verschont. Karch: „Diese Maßgabe ist sozial
unfair.“
– Der Gesetzgeber sollte Personen mit längerer Ausbildung oder
unterbrochenen Erwerbsverläufen nicht mehr benachteiligen, sondern
die Förderung auf das gesamte Erwerbsleben oder zumindest längere
Zeiträume im aktiven Arbeitsverhältnis beziehen. Niedrigere
Verdienste sollten überproportional berücksichtigt werden.
Für die Zukunft gelte insbesondere für junge Menschen, dass bei
langem Anlagehorizont Zinsgarantien zu teuer seien. Deshalb wären
Zielrenten das Gebot der Stunde. Mit ihnen können trotz Verzicht auf
starre Garantien durch Tarifparteien verlässliche Rentenversprechen
abgegeben werden, „denn wir leben in einer Niedrigzins- nicht jedoch
in einer Niedrigrenditenphase.“ Die neue Zusage dürfe deshalb nicht
mehr Restriktionen unterworfen sein, als der bereits seit Jahren
bestehende MetallRente Pensionsfonds.
Pressekontakt:
MetallRente GmbH, Medien / PR, Bettina Theek, E-Mail:
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