Heribert Karch, Geschäftsführer des 
Versorgungswerks MetallRente, bewertete den nun vorliegenden Entwurf 
des Betriebsrentenstärkungsgesetzes als Schritt in die richtige 
Richtung. „Die Betriebsrente muss noch stärker in die Breite kommen, 
noch mehr Menschen erreichen“, sagte Karch in Berlin. „Nach 15 Jahren
Erfahrung liegt es auf der Hand, dass die Tarifpartner hierzu ein 
starkes Instrumentarium benötigen.“
   650.000 Betriebsrentenzusagen zählt MetallRente inzwischen. „Jeder
hat damit ein werthaltiges Rentenversprechen erworben“, so Karch 
weiter.
   „Für MetallRente sind die nun vorgelegten Vorschläge des 
Referentenentwurfs machbar. Auch in der jetzigen Architektur des 
Versorgungswerks könnten wir einen Tarifvertrag auf der Basis dieses 
neuen Gesetzes mit Zielrenten umsetzen“, erklärte der MetallRente 
Geschäftsführer.
   Von großer Bedeutung sei, dass die Anrechnung zusätzlicher 
Altersvorsorgeanstrengungen auf die Grundsicherung endlich 
abgemildert werde; ein wichtiger Schritt, um die betriebliche 
Altersversorgung für alle attraktiver zu machen.
   Ebenso positiv bewertet Karch die Zuschussförderung zugunsten 
niedrigerer Einkommen. Der Gesetzesentwurf nehme wichtige Ideen der 
Reformdiskussion der vergangenen Monate auf. Er bleibe in manchen 
Punkten jedoch auch hinter den Erwartungen zurück.
   Die im Frühjahr veröffentlichte MetallRente Studie „Jugend, 
Vorsorge, Finanzen“ habe eine Plattform zur Diskussion verschiedener 
Vorschläge zu notwendigen weitergehenden Schritten für eine 
nachhaltige Alterssicherung geboten:
   – Die Beitragslast auf Betriebsrenten müsste gerechter werden. Die
Betriebsrenten werden seit 2004 mit vollen Beiträgen zur Kranken-und 
Pflegeversicherung belastet – eine gravierende Änderung der 
ursprünglichen Förderung. Die beschädigte Symmetrie von jetzt 
vorgelagerter Entlastung und nachgelagerter Belastung muss wieder 
hergestellt werden.
   – Gerade dem Mittelständler, der solche Dinge möglichst einfach 
organisieren möchte, sollte es der steuerliche Rahmen erleichtern, 
Betriebsrenten für alle Einkommensgruppen anzubieten, und zwar mit 
nur einem Modell. Eine Ausweitung des Förderrahmens auf nur 7% der 
BBG wird diesem Erfordernis in keiner Weise gerecht.
   – Zudem setzt die Beitragslast auf 3% der steuerlichen Veranlagung
die Ungerechtigkeiten fort. Nur höhere Einkommen bleiben damit von 
doppelten Beitragslasten verschont. Karch: „Diese Maßgabe ist sozial 
unfair.“
   – Der Gesetzgeber sollte Personen mit längerer Ausbildung oder 
unterbrochenen Erwerbsverläufen nicht mehr benachteiligen, sondern 
die Förderung auf das gesamte Erwerbsleben oder zumindest längere 
Zeiträume im aktiven Arbeitsverhältnis beziehen. Niedrigere 
Verdienste sollten überproportional berücksichtigt werden.
   Für die Zukunft gelte insbesondere für junge Menschen, dass bei 
langem Anlagehorizont Zinsgarantien zu teuer seien. Deshalb wären 
Zielrenten das Gebot der Stunde. Mit ihnen können trotz Verzicht auf 
starre Garantien durch Tarifparteien verlässliche Rentenversprechen 
abgegeben werden, „denn wir leben in einer Niedrigzins- nicht jedoch 
in einer Niedrigrenditenphase.“ Die neue Zusage dürfe deshalb nicht 
mehr Restriktionen unterworfen sein, als der bereits seit Jahren 
bestehende MetallRente Pensionsfonds.
Pressekontakt:
MetallRente GmbH, Medien / PR, Bettina Theek, E-Mail: 
bettina.theek@metallrente.de, Tel.: 030 20 65 85 81, Rotherstraße 7, 
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