Entwurf zum Strafvollzugsgesetz der Landesregierung: GRÜNE sehen nichts Liberales und präsentieren Änderungsvorschläge

Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen umfassenden Änderungsantrag* zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Strafvollzugsgesetz eingebracht. „Die Vorstellungen von Justizminister Hahn haben nicht Liberales an sich. Sie setzen die konservative Vollzugspolitik von Christean Wagner fort. Das wollen wir ändern“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens.

„Wir wollen erreichen, dass die Resozialisierung Vollzugsziel bleibt. Nach dem Entwurf des Justizministers gibt es gar kein Vollzugsziel mehr. Einen im wahrsten Sinne des Wortes “ziellosen“ Vollzug darf es aber nicht geben. Außerdem wollen wir den offenen Vollzug als eigenständige Vollzugsform. Die Mindest-Besuchsmöglichkeiten für Gefangene, die nur eine Stunde pro Monat betragen sollen, wollen wir ausweiten auf vier Stunden und insbesondere Besuche für Kinder der Gefangenen deutlich häufiger ermöglichen. Das von Hahn vorgesehene Verbot, Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln zu empfangen, wollen wir streichen und die Behandlung von suchtabhängigen Gefangenen festschreiben. Nach dem Entwurf des Justizministers wird Drogenmissbrauch nur repressiv bekämpft, das greift viel zu kurz. Mit diesen und einer Reihe weiterer Änderungen wollen wir dem Entwurf der Landesregierung wenigstens ein bisschen Liberalität verschaffen“, ist Jürgens“ Fazit.

*Den Antrag finden Sie unter:
http://www.gruene-fraktion-hessen.de/cms/presse/dok/337/337014.entwurf_zum_strafvollzugsgesetz_der_land.html

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