Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Rechtsunsicherheit für Familienunternehmen

(DGAP-Media / 10.10.2012 / 13:31)

Presseinformation

München, den 10. Oktober 2012

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe:
Rechtsunsicherheit für Familienunternehmen

–Mit der Vorlage des Bundesfinanzhofs landet das Erbschaftsteuergesetz zum
wiederholten Male beim Bundesverfassungsgericht zurÜberprüfung. Damit
verbunden ist erneut eine unabsehbare Zeitspanne der Rechtsunsicherheit für
Familienunternehmen–, erklärt Stiftungsvorstand Prof. Dr. Dr. h.c.
Brun-Hagen Hennerkes den heutigen Vorlage-Beschluss des Bundesfinanzhofs.
–Offenbar ist diese Art Todessteuer nicht nur ein Paradebeispiel fürüberbordende Bürokratie, sondern kann auch nur unter den allergrößten Mühen
eindeutig verfassungsfest gestaltet werden–

–Die Erbschaftsteuer belastet besonders die großen Familienunternehmen–,
führt Prof. Hennerkes aus: –Durch die Unvorhersehbarkeit des
Todeszeitpunktes wird ein nicht planbarer Finanzbedarf ausgelöst. Zudem ist
dieser aus bereits versteuertem Einkommen zu bestreiten, was die
Investitionskraftüber Jahre hemmt und damit zugleich
Produktivitätsfortschritte und Innovationen erschwert. Die
Eigenkapitalquoten der Familienunternehmen, die zugleich Garant einer
langfristigen Unternehmensausrichtung sind, verschlechtern sich, und es
steigt die Gefahr, dass Firmen durch Beteiligungsgesellschaftenübernommen
werden.–

Dazu komme, dass die Erbschaftsteuer wirtschaftlich nur Familienunternehmen
trifft und nicht die Konzerne im Streubesitz, sagt Prof. Hennerkes. Dabei
stellten die Familienunternehmenüber 90 Prozent der Arbeitsplätze in
Deutschland. –Die 500 größten dieses Unternehmenstyps steigerten von 2006
bis 2010 ihre Mitarbeiterzahl um 9 Prozent, während die DAX-Unternehmen
(ohne Familienunternehmen im DAX) sieben Prozent abbauten.–

Mit der Erbschaftsteuerreform 2009 wurden wirksame Verschonungsregeln für
Unternehmen eingeführt. Sie sollen jetzt wieder gekippt werden. Auch der
Gesetzgeber ist nach einem Vorstoßdes Bundesrats bereits daran,
Unternehmen mit höheren Cash-Beständen von der Steuerverschonung
auszuschließen.

–Einmal mehr beweist die Politik, wie schwer es ist, Familienunternehmen im
Erbfall fair zu behandeln und ungewollte Steuerschlupflöcher zu schließen–,
kommentiert Prof. Hennerkes. –So schießt die derzeit diskutierte Lösungüber das Ziel hinaus, wonach ein Unternehmen, das mehr als zehn Prozent
liquide Mittel im Verwaltungsvermögen ausweist, von der Steuerverschonung
ausgenommen sein soll. Warum halten die Firmen diese Mittel vor? Sie tun
es, um sich vor konjunkturellen Einbrüchen zu schützen, zur Akquisition und
zur Investition oder um ihr Eigenkapital zu stärken. Mit einer radikalen
Regelung riskiert die Bundesregierung, genau diejenigen Familienunternehmen
zu treffen, die in den letzten Jahren ihre Liquidität gestärkt und in der
Finanzkrise als Stabilisatoren gewirkt haben.–

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Hartmut Kistenfeger
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Schlagwort(e): Recht

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