Erfolgreich selbstständig: KfW-Förderung zum Niedrigstzins

(Town & Country Haus) Die Geschäftsidee kann noch so neu und originell sein, das Geschäftsmodell so stimmig und überzeugend – falls das Geld fehlt für Investitionen oder die ersten Monate, endet der Weg in die Selbstständigkeit oft in einer Sackgasse. „So weit muss es nicht kommen. Vorausgesetzt, der Jungunternehmer stellt schon früh die richtigen Weichen“, weiß Jürgen Dawo, der im Jahr 1997 Town & Country Haus, heute Deutschlands führender Massivhausanbieter, gründete. Denn Selbstständige in spe werden von der staatlichen KfW weitreichend gefördert. Zum Beispiel mit bis zu 500.000 Euro ERP-Kapital für die Unternehmensgründung.
Ein solcher KfW-Kredit bietet dem künftigen Unternehmenschef praktisch nur Vorteile. So ist ein Kreditzins ab 0,5 Prozent jährlich, unabhängig von den persönlichen Sicherheiten des Jungunternehmers, unschlagbar günstig. Da diese ERP-Mittel Eigenkapital-Charakter haben, bieten sie eine erstklassige Grundlage für weitere unternehmerische Finanzierungen, die von Banken und Sparkassen bereitgestellt werden. Voraussetzungen: Der Jungunternehmer bringt mindestens zehn Prozent eigene Mittel mit. Überdies muss das zu gründende Unternehmen der Haupterwerb des angehenden Selbstständigen sein.
Gefördert mit dem ERP-Kapital werden Existenzgründer, wozu auch Freiberufler gehören. Außerdem Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen. Dies bedeutet konkret: Den Kredit von der KfW gibt es bei Unternehmensgründung, bei Festigung eines jungen Unternehmens bis drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Zudem sobald sich der Selbstständige als Geschäftsführer an einem bereits bestehenden Unternehmen beteiligt oder er eine Firma im Rahmen der Unternehmensnachfolge übernimmt.
Finanziert werden dürfen mit dem ERP-Kapital die Erstausstattung des Material- und Warenlagers, die erste Messeteilnahme des Unternehmens sowie der Kauf einer kompletten Firma oder Firmenanteile, falls der Jung-Chef dort Geschäftsführer wird. Vor allem sind jene bis zu 500.000 Euro KfW-Darlehen gedacht für die Anfangsinvestitionen, die je nach Branche erheblich ins Geld gehen können. Dazu zählt etwa die Anschaffung von Anlagen, Maschinen sowie der IT-Architektur. Überdies der Kauf von Grundstücken und Gebäuden respektive die Kosten für den Bau einer Betriebsstätte. Hinzu kommen Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie immaterielle Anschaffungen von Lizenzen und Patenten.
Nicht verwendet darf das ERP-Kapital für die Finanzierung des laufenden Betriebs, für Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen. Wichtig: Auch der Kauf oder der Bau von Anlagen im Bereich Erneuerbare Energien darf nicht durch diese Mittel finanziert werden, falls diese mehr als die Hälfte der Gesamtinvestition ausmachen. Ausweg: Insbesondere im Bereich Erneuerbare Energien stellt die Staatsbank KfW einmal mehr unschlagbar niedrig verzinste Kredite zur Verfügung.
Für das ERP-Kapital gilt wie für andere Kredite der Staatsbank: Sie können nicht direkt bei der KfW abgewickelt werden. Stattdessen muss eine Bank, Sparkasse oder – seit kurzer Zeit – eine Versicherung zwischengeschaltet werden.
Oft reicht das ERP-Kapital der KfW nicht aus für den reibungslosen Start eines neu gegründeten Unternehmens. Zusätzliche Fremdmittel von einer Bank oder Sparkasse sind nötig. Deshalb beschäftigt sich die nächste Ausgabe des Themendienstes „Erfolgreich selbstständig“ von Town & Country Haus mit Tipps rund um die Verhandlungen eines Jungunternehmers mit seiner Bank oder Sparkasse.

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