Erfolgreiche Immobilienrettung mit Pacemark Finance / Landgericht Bochum hebt Zuschlagsbeschluss in Zwangsversteigerungsverfahren auf

Die Experten der Pacemark Finance leisten seit
Jahren solide und seriöse Betreuung von Schuldnern in finanzieller
Not und begleiten diese in Zwangsversteigerungsverfahren.
„Immobilienrettung“ wird diese Dienstleistung bezeichnet. Jüngst ist
den Spezialisten der Pacemark Finance ein neuer Erfolg zuzuschreiben:

In einem Zwangsversteigerungsverfahren vor dem Amtsgericht
Recklinghausen erging im dritten Zwangsversteigerungstermin gegen die
von der Pacemark Finance begleiteten Schuldner ein „Zuschlag“, was
bedeutet, dass dem Meistbietenden im Versteigerungstermin die
Immobilie „zugeschlagen“ wurde. Dagegen setzten sich die Spezialisten
der Pacemark Finance erfolgreich in enger Zusammenarbeit mit einem
Kooperationsanwalt im Rahmen einer sofortigen Beschwerde
(Zuschlagsbeschwerde) für die Schuldner zur Wehr, was dazu führte,
dass das Landgericht Bochum diesen Zuschlag nunmehr einkassierte.

In seiner Kammerentscheidung vom 14.03.2013 vertritt es die
Auffassung, dass die „bloße Feststellung der Personenidentität
aufgrund vorgenommener Offenkundigkeit …durch das die
Zwangsversteigerung betreibende Vollstreckungsgericht nicht für
ausreichend gegeben sind“.

Hintergrund dieser Entscheidung ist die Tatsache, dass im
Grundbuch der Schuldner im Jahr 1996 eine Grundschuld zu Gunsten
einer Bank bestellt und eingetragen wurde, welche jedoch im Jahr 2003
mit einer anderen Bank „vereinigt“ und seither unter einem neuen
Namen firmiert.

Die „neue“ Bank, die im vorliegenden Fall die Zwangsversteigerung
gegen die Schuldner betrieb, hätte somit die Vollstreckungsklausel im
Grundschuldtitel auf den neuen Namen der Bank umschreiben lassen
müssen, bevor sie die Zwangsversteigerung der Immobilie in die Wege
leitete. Dies hat sie allerdings unterlassen, sodass kein Anspruch
für die Durchführung dieser Zwangsversteigerung bestand.

Pacemark Finance Geschäftsührer Fischer vertritt die Ansicht, dass
diese und auch andere Banken in den vergangenen Jahren ähnlich
gehandelt und somit rechtsunwirksam Zwangsversteigerungen gegen
Schuldner durchgeführten. Fischer: „Wir prüfen die gesetzlichen
Voraussetzungen von Zwangsversteigerungsverfahren gegen unsere
Mandanten genau und stellen vermehrt fest, dass im Zuge von
zunehmenden Bankenfusionen solche Fehler keine Seltenheit sind und
dadurch davon ausgegangen werden muss, dass viele
Zwangsversteigerungen nicht den gesetzlichen Anforderungen
entsprechen, inbesondere dann nicht, wenn einfach nur versteigert
wird, ohne überhaupt bankseits im Besitz eines gültigen
Vollstreckungstitels gegen die Schuldner zu sein. Was für
Vollstreckungsgerichte Routine zu sein scheint, bedeutet für uns die
akribische Prüfung des jeweiligen Einzelfalls“.

Die Pacemark Finance rät daher jedem betroffenen Schuldner, sich
rechtzeitig schon vor einem Zwangsversteigerungsverfahren
professioneller und seriöser Hilfe von Juristen,
Verbraucherberatungen oder Schuldenberatungen anzunehmen.

Pressekontakt:
C.M. Fischer
ebuero@pacemark-finance.eu
www.pacemark-finance.eu
Tel.: 01805/779666779*
*0,14 EUR/Min., Mobilf. abw.

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