Auch in diesem Jahr wurden wieder gute Abschlüsse erzielt.
1. Entgelttarife (Lohn und Gehalt)
Erhöhung ab dem 01.10.2016 um 2,9 % Erhöhung ab dem 01.10.2017 um 2,0 % Laufzeit bis zum 30.09.2018
2. Ausbildungsvergütungen
ab dem 01.10.2016
1. Jahr 640,00 ?
2. Jahr 680,00 ?
3. Jahr 750,00 ?
4. Jahr 810,00 ?
ab dem 01.10.2017
1. Jahr 660,00 ?
2. Jahr 700,00 ?
3. Jahr 770,00 ?
4. Jahr 830,00 ?
Laufzeit bis zum 30.09.2018
3. Änderung
?§ 4 Jahressonderleistung?
– TV Sonderzahlungen
Eine Jahressonderleistung wird nach einer Betriebszugehörigkeit von 12 Monaten gewährt.
Sie beträgt dann 50 % eines Monatsgrundentgeltes.
Die Regelung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
4. Es wird eine Tarifvereinbarung zum AÜG zunächst einmal für ein Jahr abgeschlossen. Wird sie nicht gekündigt, so besteht sie fort.
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