Bund, Länder und Gemeinden können in diesem Jahr und in den Folgejahren mit moderaten Steuermehreinnahmen rechnen. Das ergab die 140. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, die vom 8. bis 10. Mai 2012 in Frankfurt/Oder auf Einladung des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg stattgefunden hat.
Die Prognose vom November 2011 wird für den gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2016 leicht nach oben korrigiert. Die Einnahmeentwicklung liegt im Trend der bisherigen Schätzungen, wenn gleich die Dynamik der Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr nachgelassen hat. Für den Bund ergeben sich für das Jahr 2012 Mehreinnahmen von 2,3 Mrd. Euro [Glossar] gegenüber der Steuerschätzung [Glossar] vom November 2011. Auch Länder und Kommunen profitieren von der Entwicklung. Mit insgesamt rund 234,2 Mrd. Euro bzw. 80,5 Mrd. Euro im Jahr 2012 verzeichnen sie ein hohes Einnahmeniveau.
Die öffentlichen Haushalte [Glossar] profitieren weiter von der anhaltend positiven Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung in Deutschland. Das weltwirtÂschaftliche und europäische Umfeld bleibt allerdings schwierig.
Ergebnis belegt den richtigen Kurs der Bundesregierung, den es fortzusetzen gilt Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: „Die Ergebnisse der Steuerschätzung belegen, dass wir den richtigen finanzpolitischen Kurs mit dem richtigen Mix aus Konsolidierung und Wachstumsimpulsen verfolgen. Die erfreuliche Entwicklung der öffentlichen Einnahmen unterstützt die schnelle Rückführung der strukturellen Neuverschuldung des Bundes. Das bedeutet aber auch, auf strukturelle Mehrausgaben zu verzichten. Nur so gelingt eine stabilitätsfördernde und nachhaltige Finanzpolitik [Glossar]. Dies ist gut für Deutschland und gut für Europa.“ Die wirtschaftliche Erholung kommt bei den Bürgern an. Dies spiegelt sich nicht nur in dem starken Beschäftigungszuwachs, sondern auch in der Entwicklung der Bruttolöhne und Gehälter sowie in der vorgesehenen Rentenerhöhung zum 1. Juli 2012 wider. Der Anstieg der gesamtstaatlichen Lohnsumme und die damit verbundenen steuerlichen Progressionseffekte führen nach den aktuellen Schätzungen zu einem weiteren Anstieg des Lohnsteueraufkommens.
Die Steuerschätzung hat ? wie auch schon im November-Ergebnis ? bestätigt, dass eine Beseitigung der seit 2010 eingetretenen kalten Progression zum 1. Januar 2013 nicht nur gerecht und notwendig, sondern auch gut finanzierbar ist.
Eckwertebeschluss 2013 und Finanzplanung des Bundes Die Ergebnisse der Steuerschätzung fließen nun in den Haushaltsentwurf 2013 bzw. in die Finanzplanung des Bundes ein. Seit dem 21. März 2012 sind zudem neue finanzwirksame Herausforderungen entstanden, die in den Haushaltseckwerten vom 21. März 2012 noch nicht berücksichtigt sind, wie etwa der von 2015 nach 2013 vorgezogene deutsche Beitrag für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), wie auch die finanziellen MehrÂbelastungen aus dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst.
Das weltwirtschaftliche und europäische Umfeld bleibt schwierig. Die Risiken sind zwar rückläufig, mögliche unerwartete negative Auswirkungen können aber nicht ausgeschlossen werden. Dazu gehören auch weitere Energiepreissteigerungen und deren Auswirkungen auf das Wachstum in Deutschland.
Zusammenfassung der Schätzergebnisse Verglichen mit der letzten Steuerschätzung vom November 2011 werden die Steuereinnahmen insgesamt in diesem Jahr voraussichtlich um 4,6 Mrd. Euro höher ausfallen. Für den Bund ergeben sich im Jahr 2012 Mehreinnahmen von 2,3 Mrd. Euro, von denen 0,1 Mrd. Euro auf niedrigere EU-Abführungen zurückzuführen sind. Die Länder können ebenfalls Zuwächse von 1,5 Mrd. Euro erwarten. Für die Gemeinden werden Mehreinnahmen in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro erwartet.
Auch in den Jahren 2013 bis 2016 wird das Steueraufkommen [Glossar] über dem letzten Schätzergebnis vom November 2011 liegen. Der Arbeitskreis „SteuerÂschätzungen“ hat seine Prognosen für 2013 um + 5,0 Mrd. Euro (Bund: + 2,9 Mrd. Euro) angehoben. Für die Folgejahre werden gegenüber der November-Schätzung ebenfalls höhere Steuereinnahmen erwartet: 2014 + 6,4 Mrd. Euro (Bund: + 2,2 Mrd. Euro), 2015 + 6,2 Mrd. Euro (Bund: + 2,0 Mrd. Euro) und 2016 + 7,2 Mrd. ? (Bund: + 2,9 Mrd. ?).
Grundlagen der Steuerschätzung Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde. Es wird davon ausgegangen, dass die wirtschaftlichen Auftriebskräfte ? nach einer konjunkturellen Schwächephase im Winterhalbjahr 2011/12 ? im Verlaufe dieses Jahres wieder die Oberhand gewinnen werden. Im Jahresdurchschnitt 2012 erwartet die Bundesregierung einen nominalen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 2,2 % (real + 0,7 %). Für 2013 wird ein Nominalwachstum von 3,2 % projiziert (real + 1,6 %). Diese Wachstumsvorausschätzung liegt in nominaler Rechnung nur wenig über der Jahresprojektion, die dem Eckwertebeschluss zum Entwurf des Bundeshaushalts 2013 zugrunde liegt. Für den mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum nach 2013 wird eine Zunahme des nominalen Bruttoinlandsprodukts von 3,0 % p.a. (real +1,5 % p.a.) projiziert.
Die als gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage für die Steuerschätzung besonders relevanten Bruttolöhne und ?gehälter sind in der Frühjahrsprojektion ? wegen der unerwartet deutlichen Verbesserung der Arbeitsmarktlage ? deutlich nach oben korrigiert worden. Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen werden dagegen voraussichtlich deutlich weniger stark zunehmen als bislang erwartet.
Die Schätzung geht immer vom geltenden Steuerrecht aus. Für die Jahre 2012 bis 2016 wurden gegenüber der Schätzung vom November 2011 die finanziellen Auswirkungen der nachstehenden Gesetze berücksichtigt:
3. Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften Verordnung zur Absenkung der Steuersätze nach § 11 Abs.2 des Luftverkehrsteuergesetzes im Jahr 2012 (Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2012) Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung Anwendung der BFH-Urteile zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten Umsetzung des EuGH-Urteils zur Besteuerung von Streubesitzdividenden als unmittelbar geltendes Recht.
Die Ergebnisse der Steuerschätzung, differenziert nach Bund, Ländern, Gemeinden und EU, sind in der Anlage 1 zusammengefasst. Um einen Vergleich mit der letzten Steuerschätzung vom November 2011 zu ermöglichen, sind die Abweichungen zu diesen Schätzungen in Anlage 2 im Einzelnen dargestellt.
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