Erklärung der AfD-Fraktion zum Urteil des Landesschiedsgerichts der AfD zum Antrag auf Parteiausschluss gegen Dr. Wolfgang Gedeon MdL

Bezüglich des Urteils des Landesschiedsgerichts
der AfD Baden-Württemberg vom 23. Dezember 2017 gegen Dr. Wolfgang
Gedeon MdL, das sich für den Verbleib des fraktionslosen Abgeordneten
in der Partei „Alternative für Deutschland“ ausspricht, erklärt die
Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg, dass

1. von Seiten des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang
Gedeon kein Antrag auf Wiederaufnahme in die Fraktion der AfD
vorliegt; und
2. eine Wiederaufnahme von Dr. Wolfgang Gedeon MdL in die Fraktion
der AfD nicht diskutiert wird und daher nicht auf der
Tagesordnung steht.

Nach unserem Kenntnisstand verfügt der Landesverband
Baden-Württemberg der Alternative für Deutschland darüber hinaus über
ein Widerspruchsrecht gegen das Urteil des Landesschiedsgerichts. Bis
zum Ablauf dieser Frist kann von Seiten der Fraktion der AfD im
Landtag von Baden-Württemberg keine abschließenden Erklärungen zur
Person von Dr. Wolfgang Gedeon abgegeben werden.

Pressekontakt:
Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer.publ.
Pressereferent der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
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