Planegg-Martinsried, 28. September 2010 – Die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur hat in der vergangenen Woche eine Grundsatzentscheidung im Entgeltverfahren zu Teilnehmerdaten bekannt gegeben (Beschluss: BK2a 10/023). Demnach sind die seitens der Deutschen Telekom von den Marktteilnehmern geforderten Kosten für das Überlassen der Teilnehmerdaten missbräuchlich und deutlich überhöht. Künftig darf die Deutsche Telekom alle Datenabnehmer – insbesondere Anbieter von Auskunfts- und Mehrwertdiensten – insgesamt nur mit maximal rund 1,65 Mio. Euro jährlich belasten. Die Deutsche Telekom hatte zuvor insgesamt von den Marktteilnehmern einen zweistelligen Euro-Millionenbetrag im Jahr verlangt.
Die zukunftsgerichtete Entscheidung der Bundesnetzagentur setzt die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs konsequent um. Sie bestätigt die Rechtsposition von telegate in den anhängigen Rückforderungsklagen gegen die Deutsche Telekom, die sich inklusive Zinsen auf insgesamt mehr als 100 Mio. Euro belaufen, sowie in den weitergehenden Schadensersatzklagen. Dazu Dr. Andreas Albath, Vorstandsvorsitzender der telegate AG: „Die aktuelle Entscheidung der Bundesnetzagentur gibt uns Rückenwind. Wir waren bisher bereits sehr optimistisch, die Klagen gegen den Ex-Monopolisten zu gewinnen. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur stärkt unsere Rechtsposition und hat der Deutschen Telekom eine klare Niederlage beschert. Dies bestärkt natürlich unsere Zuversicht, sämtliche aktuell vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängigen Rückforderungsklagen vollumfänglich zu gewinnen.“