Erreichen Betriebsrenten in 20 Jahren die Höhe der Altersrente?

Die Entgeltumwandlung für eigene Betriebsrenten-Ansprüche ist seit 2002 gesetzlich geregelt und unkompliziert. Der Arbeitgeber überweist einen Teil des Gehalts unmittelbar aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers in einen Vorsorgevertrag. Dieser Bruttobetrag ist lohnsteuer- und sozialver-sicherungsbefreit. Weil Abzüge wegfallen, zahlt der Arbeitnehmer nur rund die Hälfte des abgeführten Beitrags aus eigenem Netto. Damit baut er sich ohne Wartezeit einen unverfallbaren Betriebsrentenanspruch auf.
Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze können Arbeitnehmer auf diese Weise abgabenbefreit umwandeln und in ihren persönlichen „bAV-Topf“ überweisen lassen. Für 2014 sind das monatlich 238 Euro. 2015 steigt der Betrag auf 242 Euro. Laut Angaben der DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung können Arbeitnehmer schon jetzt ihren bAV-Vertrag in dieser Höhe abschließen. Der günstigere Garantiezins bis Jahresende und der höhere Maximalbeitrag addieren sich zu einer besseren, garantierten Betriebsrente im Ruhestand.
Da die deutsche Assekuranz für ihre Versorgungsverträge bisher immer höhere Zinserträge erwirtschaftete als den reinen Garantiezins, kann ein heute 30jähriger, der jetzt einen bAV-Vertrag abschließt, ab Rentenbeginn wahrscheinlich mit einer monatlichen Betriebsrente im heutigen Wert von weit über 1.000 Euro rechnen. Das wird voraussichtlich annähernd der Höhe der staatlichen Rente entsprechen, die schon im Jahr 2030 nur noch 43 Prozent des durchschnittlichen Jahres-Nettoentgelts ausmachen dürfte (Quelle Bundesregierung).
Wer sich von den gesunkenen Garantiezinsen für bAV-Verträge abschrecken lässt, sollte das allgemeine Zinsniveau betrachten. 1,75 Prozent garantierte Rendite ist derzeit weder bei Bundesanleihen noch bei Tagesgeldkonten oder ähnlichen Finanzprodukten zu erzielen. Im Gegenteil können für Guthaben sogar bald Negativ-Zinsen drohen. Damit verspricht die Investition eines gewissen Gehaltsanteils in einen bAV-Vertrag, der vom Staat durch Verzicht auf Abgaben verdoppelt wird, den höchsten Ertrag.
Absicht der Sozialpolitik ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. So steht es im Koalitionsvertrag. Als besondere Zielgruppe hat das von Bundesministerin Andrea Nahles geführte BMAS die Mittel- und Kleinbetriebe im Fokus, in denen die bAV bei Firmenleitung und Arbeitnehmerschaft noch viel zu häufig als „zu kompliziert, mit Risiken behaftet, kostet zu viel, bringt zu wenig“ abqualifiziert wird. Die DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung, die pro Jahr über 200 Unternehmen mit vielen tausend Mitarbeitern berät, erarbeitet für die Firmenleitungen jeweils Vorschläge, wie die Attraktivität der bAV gesteigert werden kann.
Vorstand Ulf Kesting, bAV-Ökonom (EBS) und seit 25 Jahren beratend tätig, schlägt den politischen Entscheidern die sofortige Anhebung der Fördergrenze bei den bAV-Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung vor. „Wird der abgabenfreie Sparbeitrag zur bAV von 4 % auf 6 % der Beitragsbemessungsgrenze erhöht, steigt auch für Normalverdiener das Interesse, Betriebsrentenansprüche aufzubauen. Auch ein Förderungssystem wäre denkbar, bei dem jeweils 4 % der BBG durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei in eine Direktver¬sicherung oder Pensionskasse eingezahlt werden können. Werden zur Entgeltumwandlung höhere Maximalbeiträge freigegeben, überflügeln Betriebsrenten in 20 Jahren wahrscheinlich das Niveau der staatlichen Renten“.