Der Bundesrat in Berlin befasst sich an diesem Freitag erstmals mit dem Gesetzespaket der Regierung zum Atomausstieg und der Energiewende. Grundsätzlich begrüßt die Länderkammer den geplanten Ausstieg, der schrittweise bis 2022 erfolgen soll. Doch noch gibt es Unstimmigkeiten zur Förderung erneuerbarer Energien und in der Frage des Netzausbaus. Hier brauche es gesetzliche Regelungen. Auch solle der Bund die vorgesehenen Steuervergünstigungen zur Sanierung älterer Gebäude übernehmen. Zu den Plänen sehen beinahe alle Länder Klärungsbedarf. Insgesamt stehen sieben Gesetzesentwürfe der Bundesregierung zu Atomausstieg und Energieumbau zur Beratung. Beschlüsse werden erst in der Bundesratssitzung am 8. Juli erwartet.
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