Erstellung eines IKS Kontrollsystems im mittelständischen Konzern

Erstellung eines IKS Kontrollsystems im mittelständischen Konzern
IKS Kontrollsystem im mittelständischen Konzern
 

Ausgangslage:
Ein mittelständischer Konzern möchte ein IKS Kontrollsystem im gesamten Unternehmensverbund einführen. Ausgehend von bekannten Kontrollschwächen aus der Vergangenheit, die von der Internen Revision ermittelt wurden, sollte ein Internes Kontrollsystem entwickelt werden. Dieses sollte nutzerorientiert sein und den definierten Anwendern im Konzern zur Verfügung gestellt werden, um durch diese auch in Zukunft eine kontinuierliche Weiterentwicklung zu erfahren.

Die Kontrollschwächen hatten in der Vergangenheit entweder dolose Handlungen ermöglicht oder erhebliche Mehrkosten verursacht. Sie waren durch eklatante Mängel in einzelnen Prozessen bei Einkauf oder Vertrieb ermöglicht worden.

Beratungsauftrag:
Der Spezialist für Interne Revision und Risikomanagement, The AuditFactory, erhielt die Aufgabe, ein IKS Kontrollsystem in einem größeren Produktionswerk unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten einzuführen. Um ein individuelles IKS System für die Beteiligungsgesellschaft zu etablieren, sollten dabei Einschränkungen wie Ressourcenausstattung oder Besonderheiten innerhalb des ERP-Systems Berücksichtigung finden.

Die von The AuditFactory entwickelte und eingesetzte IKS Vorlage sollte außerdem so gestaltet sein, dass sie auch für Nutzer (Prozessbesitzer) verständlich war, die sich nicht regelmäßig mit einem IKS Kontrollsystem auseinandersetzen. Die IKS Vorlage sollte zudem auf andere Standorte übertragen werden können.

Beschreibung:
The AuditFactory hat die einzelnen Prozesse zunächst aufgenommen und detailliert dokumentiert. Im Rahmen des sogenannten Prozessreviews und eines Walkthroughs wurden die wesentlichen Kontrollen identifiziert. Sobald festgestellt wurde, dass es für einzelne Prozesse keine Kontrollen gab, dass diese Kontrollen nicht wirksam oder mit unverhältnismäßig großem Aufwand verbunden waren, wurden entsprechende Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet.

Im Rahmen der Etablierung des IKS Kontrollsystems ergaben sich mehrere Schwachstellen in Bezug auf die Verantwortung für einzelne Prozesse wie auch für einzelne Kontrollen. So konnte in diesem Projekt beispielsweise für den Prozess Forderungsmanagement eine klare Zuordnung der Verantwortung wie auch die Etablierung von wirksamen Kontrollen festgeschrieben werden, indem die verantwortlichen Abteilungen Vertrieb und Finanzen in einem Moderationsprozess zu einer einvernehmlichen, für beide Seiten akzeptablen Lösung gebracht werden konnten.

Auch für Prozesse, bei denen mehrere Abteilungen beteiligt sind, wie beispielsweise dem Investitionsprozess, konnten die jeweiligen Kontrollen klar zugeordnet und zu einem kohärenten Gesamtprozess zusammengeführt werden.

Insgesamt wurden in diesem Projekt fast zwanzig Prozesse einer Untersuchung unterzogen. Im Ergebnis erhielten die jeweiligen Prozessbesitzer eine Dokumentation des IKS mit folgenden inhaltlichen Elementen:

• Prozessziele
• Kontrollziele
• Prozessverantwortlicher (Prozessbesitzer)
• Kurzbeschreibung des Prozesses
• Subprozesse inklusive der wesentlichen Minimalkontrollen

Die Minimalkontrollen wurden jeweils detailliert hinsichtlich der Frequenz der Durchführung, der Kontrollergebnisse usw. beschrieben. Die Beschreibung hat verbindlichen Charakter für die Prozessbesitzer und gilt als Handlungsanweisung.

Außerdem hat The AuditFactory Prozessverbesserungen in Form von Effektivitäts- und Effizienzverbesserungen beschrieben, die von der lokalen Geschäftsleitung als Aufgaben für die Prozessbesitzer definiert wurden. Damit konnte über die Etablierung von einem IKS Kontrollsystem ein Zusatznutzen für das Unternehmen erzielt werden.

Ergebnis:
Im Hinblick auf das Unternehmen wurde ein IKS System etabliert, das die mindestens notwendigen Kontrollen beschreibt und verbindlich festlegt. Mögliche Verbesserungen der Effektivität (Wirksamkeit) der Prozesse oder deren Effizienz (Wirtschaftlichkeit) wurden als Aufgaben für die Prozessbesitzer vereinbart.
Für den Konzern insgesamt wurde für die wesentlichen Prozesse ein Mindest-IKS beschrieben, das auf andere Beteiligungen oder Prozesse übertragen werden kann.

Für die Interne Revision schließlich wurde die Prüfungsdurchführung vereinfacht, weil das Mindest-IKS die Grundlage für zukünftige Revisionsprüfungen darstellt und somit als Soll-Konzept in der Prüfung zu Grunde gelegt werden kann. Ebenso kann die Interne Revision im Rahmen von beratenden Tätigkeiten das IKS Kontrollsystem übertragen. Hierdurch ergeben sich auch für die Prüfungsdurchführung Effizienzgewinne.

Weitere Informationen unter:
http://www.auditfactory.de