Erster Fachberater für internationales Steuerrecht in Weinheim

Die Zusatzqualifikation „Fachberater für internationales Steuerrecht“ für Steuerberater hat Dr. Dietmar May von der gleichnamigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei erworben.

Ähnlich wie bei den Rechtsanwälten, die sich z. B. als ’Fachanwalt für Arbeitsrecht’ spezialisieren können, besteht seit dem Jahr 2008 auch für Steuerberater die Möglichkeit, sich als Fachberater zusätzlich zu qualifizieren. Vorreiter in Weinheim ist hier Dr. Dietmar May: Er ist der erste Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der als ’Fachberater für internationales Steuerrecht’ tätig werden kann.

Steuerberater beschäftigen sich keinesfalls mehr nur mit den klassischen Aufgaben, wie mit der Erstellung von Jahresabschlüssen und Einkommensteuererklärungen. In der täglichen Beratungspraxis nehmen internationale Bezüge einen immer größeren Raum ein. Und zwar nicht nur bei komplizierten Umstrukturierungen weltweit tätiger Konzerne, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen haben heute immer mehr internationale Geschäftsbeziehungen.

Dr. May betreut in seiner Kanzlei bereits seit Jahren mehrere Unternehmen mit Auslandsaktivitäten: Er erstellt z. B. bei Gründung einer Niederlassung im Ausland ein steuerliches und betriebswirtschaftliches Gesamtkonzept und hilft bei der Umsetzung.